Ungewollte Alkoholfahrt im Karneval: Ergebnis von Alkoholtestern kann trügerisch sein

Schon für wenige Euro sind Alkoholtestgeräte für den Privatgebrauch im Internet erhältlich. Das macht sie für manchen Autofahrer zum Mittel der Wahl, um bei Partys nicht auf Alkohol verzichten zu müssen und dennoch mit dem Auto fahren zu können. Doch nicht nur hinter der Genauigkeit mancher Geräte steht ein Fragezeichen, Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom Institut für Verkehrssicherheit des TÜV Thüringen rät auch aus einem ganz anderen Grund von Selbsttests des Promille-Werts ab.

„Ein preiswertes Alkoholmessgerät für wenige Euro liefert keinesfalls einen verlässlichen Atemalkoholwert“, meint Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen. „Solche Geräte mögen ein netter Party-Gag sein, zum Überprüfen der eigenen Fahrtüchtigkeit sind sie aber ungeeignet. Stattdessen können sie sogar ungewollte Alkoholfahrten begünstigen, weil sich Fahrer in falscher Sicherheit wiegen“, warnt Marie-Christin Perlich. Einerseits kann das Messergebnis auf Grund der Ungenauigkeit des Geräts eine große Abweichung vom tatsächlichen Blutalkoholspiegel aufweisen, eine noch größere Gefahr sieht die Verkehrspsychologin aber im möglichen „Herantrinken“ an die gesetzliche Promillegrenze. „Ein Herantrinken an Grenzwerte in geselliger Runde impliziert immer auch das berühmte ‚Einer geht noch‘. Das kann aber im Zweifel schnell ‚Einer‘ zu viel sein, denn ein von Alkoholkonsumierenden regelmäßig verkanntes Phänomen ist die sogenannte Anflutungsphase des Alkohols. Darunter verstehen Fachleute den zeitversetzten Aufbau des Alkoholspiegels im Blut, der die direkt nach dem Konsum gemessenen Werte deutlich verfälschen kann. Wer sich auf den Wert eines Alkoholtesters verlässt, handelt deshalb fahrlässig und begeht möglicherweise eine unfreiwillige Alkoholfahrt“, gibt Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen zu bedenken. „Wer weiß, dass er fahren muss, sollte generell auf den Genuss von Alkohol verzichten. Gerade in der Karnevals- und Faschingszeit wird häufig einer über den Durst getrunken. Statt sich des Risikos einer Alkoholfahrt auszusetzen, sollten deshalb von vornherein andere Verkehrsmöglichkeiten wie der öffentliche Nahverkehr oder das Taxi eingeplant werden“, so Perlich.

Einen sinnvollen Einsatz können die semiprofessionellen Alkoholtestgeräte aus Sicht der Verkehrspsychologin jedoch am Tag nach einer Feier leisten. „Auch wenn ihre Genauigkeit nicht an die Profigeräte der Polizei herankommt, geben sie zumindest einen Anhaltspunkt, um beispielsweise nach einer ausschweifenden Party am nächsten Morgen den Restalkoholspiegel zu messen. Zeigt das Gerät dann noch ein Wert von mehr als 0 Promille an, sollte das Fahrzeug doch besser stehen gelassen werden“, meint Marie-Christin Perlich. Übrigens wird bereits eine Fahrt ab 0,3 Promille mit Auffälligkeiten als Trunkenheitsfahrt geahndet und kann im Wiederholungsfalle zum Problem für die Fahrerlaubnis werden. Zudem gilt für bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel für Fahrer unter 21 Jahren und für Fahrer in der Probezeit die Null-Promille-Grenze.