Verkehrsgerichtstag 2025: TÜV Thüringen unterstützt Forderung nach schärferen Cannabis-Regelungen

Der Umgang mit Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr zählte zu den Schwerpunkten des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar. Die Expertinnen und Experten fordern verschärfte und zusätzliche Regelungen, um Verkehrsteilnehmer vor vermeidbaren Risiken zu schützen. Der TÜV Thüringen unterstützt die Empfehlungen und Forderungen vollumfänglich.

Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar werden alljährlich die wichtigsten Themen rund um Sicherheit im Straßenverkehr diskutiert. Beim VGT 2025 befassten sich die verschiedenen Arbeitskreise unter anderem mit der Cannabis-Gesetzgebung, der Qualität von MPU-Vorbereitung und Kfz-Schadensgutachten sowie der Rolle von Fußgängern im Straßenverkehr. Die Empfehlungen und Forderungen der Experten sollen der Politik wichtige Hinweise für die Gesetz- und Verordnungsgebung liefern.

Als fachliche Leiterin des Instituts für Verkehrssicherheit war Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen im Arbeitskreis I zum Thema „Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr“ aktiv. „Wir brauchen dringend mehr Klarheit bei den Cannabis-Regelungen bezüglich Mischkonsum mit Alkohol, aber auch bei der Definition von Zusatztatsachen, die bereits bei einmaliger Cannabisfahrt zu einer Überprüfung der Fahreignung führen können, weil von einem mangelnden Trennverhalten zwischen Konsum und Straßenverkehrsteilnahme ausgegangen werden muss. Zudem ist es wichtig, dass die Begutachtungsleitlinien, die die Grundlage für solche Fahreignungsbegutachtungen darstellen, aktualisiert werden“, fordert die Exptertin. Der Arbeitskreis war mit bis zu 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern restlos ausgebucht: Egal ob MPU-Gutachter und -Vorbereiter, Rechtsanwälte, Polizisten oder Vertreter von Ministerien und Fahrerlaubnisbehörden, sie alle waren mit der Hoffnung auf mehr Klarheit zu diversen Fragen rund um die Cannabis-Freigabe nach Goslar gekommen.

Im Ergebnis der zweitägigen Beratungen wurden durch den Arbeitskreis I die folgenden sieben Empfehlungen formuliert, die auf Gefahren für die Verkehrssicherheit und zahlreiche Probleme bei der Arbeit von Polizei, Fahrerlaubnisbehörden und Begutachtungsstellen hinweisen:

  1. Bezüglich des Mischkonsums von Cannabis inklusive Medizinalcannabis und Alkohol sollte der Gesetzgeber im Straßenverkehrsgesetz eine Nulltoleranz festlegen, analog zu Fahranfängern.
  2. Der Arbeitskreis empfiehlt den Mischkonsum (Cannabis und Alkohol) aufgrund der unvorhersehbaren Gefahren der Wechselwirkung in die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) aufzunehmen. Diese regelt die Eignung bzw. bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
  3. Der Arbeitskreis fordert eine zügige Anpassung der Begutachtungsleitlinien zum Thema Cannabis an die aktuellen wissenschaftlichen Standards, um die neue Realität des Freizeitkonsums abzubilden.
  4. Bei Ersttätern geht der Arbeitskreis von Cannabismissbrauch aus, wenn Zusatztatsachen vorliegen, die erwarten lassen, dass künftig nicht zwischen Konsum und Fahren getrennt wird. Diese Zusatztatsachen sind vom Gesetzgeber zu definieren. Sie können u.a. aus dem Konsummuster resultieren, dem Vortatgeschehen oder aus den Umständen des Tatgeschehens.
  5. Der Arbeitskreis fordert die Bundesregierung bzw. den Gesetzgeber dringend auf, die zeitnahe Entwicklung von verdachtsausschließenden Vortestmöglichkeiten hinsichtlich der verschiedenen aktuellen Grenzwerte zu unterstützen.
  6. Der Arbeitskreis begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, bei Gefahrguttransporten THC-Nüchternheit festzulegen.
  7. Der Arbeitskreis fordert, zur nötigen Fortentwicklung der „Vision Zero“ die Aufklärungsmaßnahmen bezüglich der Risiken des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit sowie der geltenden Rechtslage erheblich zu intensivieren.