Mobilität & Verkehr Fahrtauglichkeit, Verkehrssicherheit, MPU
Verkehrsgerichtstag: TÜV Thüringen unterstützt Forderung nach schärferen Regelungen für alkoholisierte Radfahrer
Fahren unter Alkohol zählt zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Allein in Thüringen war bei fast jedem siebten Verkehrsunfall Alkohol im Spiel, dabei kamen allein 2024 neun Personen ums Leben. Auch Rad- und Pedelec-Fahrende machen da keine Ausnahme, ganz im Gegenteil: Ein Schwerpunkt bei den durch Radfahrende verursachten Verkehrsunfällen ist auch hier das Fahren unter Alkoholeinwirkung. Weil hierbei momentan eine 1,6-Promille-Grenze gilt, sprachen sich zahlreiche Verkehrsexpertinnen und -experten beim 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar für strengere Grenzwerte und höhere Bußgelder für alkoholisierte Radfahrer aus. Der TÜV Thüringen unterstützt diese Empfehlungen und Forderungen vollumfänglich.
Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar werden alljährlich die wichtigsten Themen rund um Sicherheit im Straßenverkehr diskutiert. Der Arbeitskreis II „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs“ befasste sich beim VGT 2026 besonders mit den Gefahren, die von alkoholisierten Rad- und Pedelec-Fahrenden ausgehen. Die in den letzten zehn Jahren gestiegenen Unfallzahlen geben Anlass, sich erneut an den Gesetzgeber zu wenden. So war 2024 jede sechste im Straßenverkehr getötete Person ein Radfahrer (16,0 Prozent), 441 Radfahrende verstarben bei einem Unfall, darunter 192 mit einem Pedelec. Gegenüber 2014 ist die Zahl der getöteten Radfahrenden um 11,4 Prozent gestiegen, obwohl sich die Zahl der Verkehrstoten insgesamt um 18,3 Prozent verringert hat. Dieser gegenläufige Trend ist auch auf den stark gestiegenen Fahrradbestand zurückzuführen. Laut dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat sich dieser in den letzten zehn Jahren um 23 Prozent von 72 auf 88,7 Millionen Fahrräder und Pedelecs erhöht. Die Empfehlungen und Forderungen der Experten sollen der Politik wichtige Hinweise für die Gesetz- und Verordnungsgebung liefern.
Verkehrspsychologin Ilka Rethfeldt vom TÜV Thüringen hat klare Worte: „Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von ‚groben‘ Fahrfehlern auftritt. Aus der Unfallforschung wissen wir auch, dass das Unfallrisiko bei einem Alkoholspiegel von 1,1 Promille zehnmal so hoch wie bei einem nüchternen Fahrer ist. Viele weichen gerade an prädestinierten Tagen wie Fasching oder Vatertag auf das Fahrrad aus, aber auch an anderen Tagen wird die Heimfahrt aus Biergarten oder Kneipe gerne mit dem Fahrrad absolviert. Die Unfallzahlen zeigen, dass wir niedrigere Grenzwerte und höhere Bußgelder für alkoholisierte Radfahrende brauchen“, so die Leiterin des Instituts für Verkehrssicherheit vom TÜV Thüringen. „Bisher werden Radfahrende, wenn sie keine Ausfallerscheinungen haben, erst ab einer Alkoholkonzentration von 1,6 Promille belangt“, beklagt Ilka Rethfeldt.
Im Interesse des Ziels der „Vision Zero“ weist der Arbeitskreis darauf hin, dass das Führen aller Fahrzeuge im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Gefahren für die Verkehrssicherheit birgt und formuliert folgende Empfehlungen:
- Es soll ein Bußgeldtatbestand eingeführt werden, mit welchem das Führen eines Fahrrades oder Pedelecs unter dem Einfluss einer bestimmten Alkoholmenge als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden kann.
- Unter Betracht der vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse soll der Alkoholgrenzwert in diesem neuen Bußgeldtatbestand bei 1,1 Promille Blutalkohol bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol liegen.
- Der Arbeitskreis empfiehlt für den neuen Bußgeldtatbestand beim Erstverstoß eine mit einem Punkt bewehrte Regelgeldbuße in Höhe von 250 Euro.
- Bei einer wiederholten Verwirklichung des neuen Bußgeldtatbestandes würde dies entsprechend dem geltenden Recht die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Der Arbeitskreis empfiehlt, hiervon keine Ausnahmeregelung einzuführen.
- Die Verkehrssicherheitsforschung wird gebeten, sich verstärkt der Frage zuzuwenden, ob bei Pedelecs, insbesondere bei schweren Pedelecs (z.B. Lastenfahrräder), nicht sogar strengere Alkoholgrenzwerte geboten sind.
- Alle Träger der Verkehrssicherheitsarbeit werden aufgefordert, verstärkt und dauerhaft über die Wirkungen von Alkohol im Straßenverkehr und über die entsprechenden Rechtsfolgen aufzuklären.
- Der Gesetzgeber wird aufgefordert, entsprechende Mittel für Forschung und Prävention zur Verfügung zu stellen.
- Die strengeren Alkoholgrenzwerte für E-Scooter bedürfen derzeit keiner Abänderung.