Verkehrssichere Außenanlagen von A wie Astbruch bis Z wie Zuwegung

Es wird Sommer und die Menschen verbringen wieder deutlich mehr Zeit im Freien. Nicht nur Ausflüge haben Konjunktur: in Wohnanlagen, auf Firmengeländen oder in öffentlichen Parks – überall sind die Außenbereiche belebt. Kinder toben auf Spielplätzen, Nachbarn treffen sich auf gemeinschaftlich nutzbaren Grünflächen, Kollegen genießen ihre Pause im Freien, Pendler oder Besucher parken ihre Autos auf den dafür vorgesehenen Arealen. Bei allem Spaß und der Freude an Bewegung und Freizeit ist immer zu beachten, dass alle diese Bereiche frei von Gefahren nutzbar sein müssen. Dabei trägt der Verantwortliche - in der Regel der Eigentümer und/oder Betreiber - die sog. Verkehrssicherungspflicht, die dafür sorgt, dass jeder Nutzer der Außenanlagen – ob Bewohner, Besucher oder Mitarbeiter – sicher und geschützt ist. 

Der Blogbeitrag beschäftigt sich deshalb mit den wichtigsten Aspekten der rechtlichen Verantwortlichkeit und gezielten Maßnahmen zur Risikominimierung. Im Fokus steht dabei die Verkehrssicherungspflicht für Außenanlagen an Wohn- und Industriebauten sowie öffentlich zugänglichen Arealen. Dazu werden hier jeweils spezifische Anforderungen und vorausschauende Sicherheitsmaßnahmen für Grünflächen, Bäume, Parkflächen und Spielplätze betrachtet.

Lesezeit: 6 Minuten 


AUF DEN PUNKT



 

Verkehrssicherungspflicht für Außenanlagen - Rechtlicher Rahmen im Kurzüberblick


Die Verkehrssicherungspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Zivilrechts, das die Sicherheit von Personen und Sachen im öffentlichen und privaten Raum gewährleisten soll. Diese Pflicht umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um von einem Grundstück ausgehende Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen. Für Eigentümer und Betreiber von Wohn- und Industriebauten ist die Verkehrssicherungspflicht besonders relevant, da sie in dieser Eigenschaft für die Sicherheit der Außenanlagen verantwortlich sind. Hinter der Verkehrssicherungspflicht steht das rechtliche Gebot, Leib, Leben und Eigentum zu schützen. Unfälle, Schäden und Störungen, die den Alltag beeinträchtigen, sollen vermieden werden. Bei Nichteinhaltung oder Vernachlässigung der Pflicht drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Deshalb: Von sauberen Wegen und gepflegten Grünflächen bis hin zu sicheren Parkarealen und gefahrenfreien Spielplätzen – jede dieser Komponenten erfordert eine sorgfältige und regelmäßige Wartung, um mögliche Gefahrenquellen zu eliminieren und Haftungsfragen auszuschließen. 

Die Verkehrssicherungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 823 und 836. § 823 BGB regelt die Haftung für unerlaubte Handlungen und verpflichtet denjenigen, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. § 836 BGB spezifiziert die Haftung des Grundstücksbesitzers für bauliche Anlagen. 

Die Pflicht zur Verkehrssicherung bedeutet, dass Grundstücksbesitzer und -betreiber dafür sorgen müssen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen, die eine Schädigung Dritter verursachen könnten. Diese Pflicht umfasst sowohl bauliche Anlagen als auch Außenanlagen wie Grünflächen, Bäume, Park- und Spielplätze. 

Dieser Rechtsrahmen stellt sicher, dass entsprechende Anlagen für alle Besucher sicher nutzbar sind. Auch Dritte, wie zum Beispiel Passanten, die durch Einwirkungen von der Liegenschaft her – möglicherweise außerhalb der Grundstücksgrenze herabfallende Äste - gefährdet sein können, werden durch die Verkehrssicherungspflicht geschützt. Deshalb sind Betreiber und Verantwortliche immer zur Einhaltung der Vorschriften rund um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Besucher, Bewohner oder Mitarbeiter verpflichtet. Sie können zwar die Wahrnehmung der Verkehrssicherheitspflicht per Vertrag/Auftrag an Mieter oder Dienstleister delegieren bzw. übertragen, müssen in diesen Fällen jedoch trotzdem selber die Erfüllung entsprechend kontrollieren und überwachen. Dies bedeutet, dass sie sich der Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich nicht entziehen können.

Konkrete Verkehrssicherungspflichten

Grünflächen und Zuwegungen

Grünflächen sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Wohn-, aber auch zahlreicher Industrieliegenschaften und bieten Erholung sowie ästhetische Werte. Dennoch bergen sie potenzielle Gefahren, wie unebene Böden, Löcher oder Hindernisse. Auch Zuwegungen und Verkehrswege müssen sicher sein - insbesondere, wenn sie in Gefahrensituationen als Fluchtweg genutzt werden. Hier dürfen keine Stolperfallen - etwa durch fehlende oder zersprungene Gehwegplatten - vorhanden sein. 

Maßnahmen zur Gefahrenminimierung: 

  1. Regelmäßige Kontrolle:
    Grünflächen sollten regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen überprüft werden. Dies umfasst die Kontrolle auf unebene Stellen, Löcher oder scharfkantige Gegenstände.

  2. Pflege und Instandhaltung:
    Die regelmäßige Pflege, wie das Mähen des Rasens und das Entfernen von Unkraut, trägt zur Sicherheit bei. Zudem sollten Löcher, unebene Stellen sowie weitere Gefahrenquellen sofort behoben werden.

  3. Beschilderung und Absperrung:
    Gefahrenbereiche sollten durch geeignete Schilder kenntlich gemacht und bei Bedarf abgesperrt werden, bis die Gefahrenquelle beseitigt ist.

  4. Sicherheit der Wege:
    Wege und Pfade durch Grünanlagen und im sonstigen Außenbereich müssen frei von Hindernissen und gut beleuchtet sein. Dies minimiert das Risiko von Stürzen und Unfällen. Im Winter ist zusätzlich darauf zu achten, dass Wege geräumt und gestreut werden, um Glatteis zu verhindern. Auch an das Beseitigen von nassem Laub im Herbst ist zu denken. 

Bäume

Bäume sind besonders in Wohnanlagen weit verbreitet. Sie bieten Schatten und tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Allerdings können sie auch eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen. Kranke und geschwächte Bäume verlieren teilweise dicke Äste oder stürzen um - auch ohne Starkwetterereignisse wie Sturm oder Hochwasser.
 
Maßnahmen zur Gefahrenminimierung: 

  1. Regelmäßige Baumkontrollen:
    Fachkundige Kontrollen durch einen Baumgutachter sind unerlässlich, um den Gesundheitszustand der Bäume zu überwachen. Krankheiten oder Schädlingsbefall müssen rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

  2. Baumpflege:
    Regelmäßiger Baumschnitt und Entfernung toter Äste sind entscheidend, um das Risiko herabfallender Äste zu minimieren.

  3. Sturmsicherungen:
    In besonders windanfälligen Gebieten sollten zusätzliche Maßnahmen, wie das Anbringen von Sturmsicherungen, in Betracht gezogen werden. 

Parkflächen

Parkplätze sind ein integraler Bestandteil vieler Wohn- und Gewerbeobjekte, aber auch zentral in Kommunen angelegt oder temporär ausgerufen, zum Beispiel für Volksfeste und Märkte. Auch sie müssen alle sicher gestaltet sowie regelmäßig gewartet werden, um Unfälle zu vermeiden. 

Maßnahmen zur Gefahrenminimierung: 

  1. Regelmäßige Überprüfung:
    Parkplätze sollten regelmäßig auf Schäden, wie Schlaglöcher oder Risse im Belag, überprüft werden. Diese Schäden müssen zeitnah repariert werden.

  2. Beleuchtung:
    Eine ausreichende Beleuchtung ist unerlässlich, um die Sicherheit bei Dunkelheit zu gewährleisten. Dunkle Bereiche erhöhen das Risiko von Unfällen und Übergriffen.

  3. Markierungen und Beschilderung:
    Klare Markierungen für Parkflächen sowie deutliche Beschilderungen für Ein- und Ausfahrten, sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen, tragen zur Sicherheit bei. 

  4. Winterdienst: Insbesondere in den Wintermonaten müssen Parkplätze regelmäßig von Schnee und Eis befreit werden, um Rutschgefahren zu minimieren. 

Spiel- und Sportplätze

Spiel- und Sportplätze bieten Kindern Raum zum Spielen und Toben, bergen jedoch auch immer eine Reihe möglicher Gefahren. Im Bereich der Spiel- und Sportplätze ist die Verkehrssicherungspflicht besonders sensibel zu behandeln, da Kinder oft unvorhersehbar agieren und besondere Schutzbedürfnisse haben. Spezifische DIN-Normen unterstreichen dies. Bspw. schreiben DIN EN 1176 und DIN 33942 spezifische Anforderungen an die Sicherheit von Spielplatzgeräten, Fallschutzböden und barrierefreien Spielgeräten fest.
 
Maßnahmen zur Gefahrenminimierung: 

  1. Regelmäßige Inspektion:
    Spielplätze müssen regelmäßig auf Sicherheitsmängel überprüft werden. Dies umfasst die Kontrolle von Spielgeräten, Bodenbelägen und der allgemeinen Sauberkeit. Sichtkontrollen können je nach Gefährdungspotential z.B. durch Vandalismus ausgelöste Verletzungsquellen, täglich vonnöten sein.

  2. Wartung der Spielgeräte:
    Über die visuelle Inspektion hinaus müssen Spielgeräte regelmäßig gewartet und bei Bedarf repariert oder ausgetauscht werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf stabile Verankerungen und den Zustand von Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gelegt werden.

  3. Bodenbelag:
    Weiche Bodenbeläge, wie Sand oder spezielle Fallschutzmatten, sollten regelmäßig erneuert und auf ihre Dämpfungseigenschaften überprüft werden, um Verletzungen bei Stürzen zu verhindern. 

  4. Sicherheitsabstände und Zäune:
    Zwischen den Spielgeräten sollten ausreichende Sicherheitsabstände eingehalten werden, um Kollisionen zu vermeiden. Spielplätze sollten zudem eingezäunt sein, um Kinder vor dem unkontrollierten Verlassen des Areals und dem Betreten von Straßen zu schützen. 


Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenminimierung


Neben den bereits genannten spezifischen Maßnahmen gibt es allgemeine Vorgehensweisen, die im Zusammenhang mit den Verkehrssicherungspflichten ratsam sind und damit letztlich zusätzlich zur Minimierung von Gefahren beitragen: 

  1. Dokumentation und Nachweisführung:
    Alle durchgeführten Kontrollen und Wartungsmaßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der eigenen Übersicht, sondern kann im Schadensfall als Nachweis vor Gericht dienen.

  2. Schulung und Sensibilisierung:
    Mitarbeiter, die mit der Pflege und Wartung der Außenanlagen betraut sind, sollten regelmäßig geschult und sensibilisiert werden. Dies betrifft sowohl technische als auch rechtliche Aspekte der Verkehrssicherungspflicht.

  3. Zusammenarbeit mit Fachleuten:
    Für spezielle Aufgaben, wie die Überprüfung der Standfestigkeit von Bäumen oder die Sicherheit von Spielgeräten, sollten Fachleute hinzugezogen werden. Dies garantiert eine professionelle und rechtlich abgesicherte Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. 

Fazit

Ob es sich um gepflegte Grünflächen, gesunde Bäume, sichere Parkflächen oder zuverlässige Spielplätze handelt – jeder Bereich erfordert besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Die rechtlichen Grundlagen, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch, verpflichten Grundstücksbesitzer und -betreiber, ihrer Verantwortung nachzukommen und für die Sicherheit ihrer Anlagen zu sorgen. 

Die Verkehrssicherungspflicht für Außenanlagen umfasst dabei eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen. Regelmäßige Inspektionen, fachgerechte Pflege und Instandhaltung sowie klare Beschilderungen sind dabei unerlässlich. Proaktive Maßnahmen können potenzielle Gefahrenquellen feststellen, bevor sie zu Unfällen oder Schäden führen. Eigentümer und Betreiber sollten sich ihrer unabwendbaren Verantwortung bewusst sein und kontinuierlich geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit auf ihren Grundstücken zu gewährleisten. Nur so kann ein unbeschwerter Aufenthalt für alle Nutzer der Außenanlagen garantiert werden. 

Letztlich sollte die Verkehrssicherungspflicht eben nicht als eine reine gesetzliche Verpflichtung gesehen werden: Sie ist eher ein Ausdruck der Fürsorge und des Verantwortungsbewusstseins gegenüber den Menschen, die diese Außenanlagen und Bereiche nutzen. Eigentümer und Betreiber, die regelmäßig Inspektionen durchführen, notwendige Reparaturen veranlassen und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, tragen aktiv dazu bei, ihre Umwelt sicherer und lebenswerter zu gestalten. 

Bleiben Sie wissbegierig!