
Arbeit & Gesundheit
Verkehrssicherungspflichten: Herabstürzende Äste können großen Schaden verursachen
Jedes Jahr entsteht ein hoher Sach- und Personenschaden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume. Nicht immer sind Wetterkapriolen dafür verantwortlich. Oftmals ist der Baum durch einen Krankheitsbefall oder durch lange Trockenheit geschwächt. Die Arbeitsschutzexperten des TÜV Thüringen empfehlen daher den Zustand der Bäume regelmäßig durch Baumsachverständige kontrollieren zu lassen.
Bäume gehören zu unserem natürlichen Lebensraum. Sie spenden uns Schatten, machen unsere Städte grün und produzieren wertvollen Sauerstoff. Von Bäumen können allerdings auch Gefahren ausgehen. Vor allem in urbanen Ansiedlungen oder entlang von Straßen benötigt der Baumbestand eine regelmäßige Kontrolle. Um Gefahren für Dritte abzuwenden, müssen dann entsprechende Baumpflegemaßnahmen eingeleitet werden. Im Extremfall kann das auch bedeuten, dass der Baum gefällt werden muss. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen rät: „Baumbesitzer müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Bäume nicht durch herabfallenden Äste Passanten oder parkende Autos gefährden.“ Private Baumbesitzer, Kommunen und Straßenbauverwaltungen sollten daher ihren Baumbestand durch speziell ausgebildete Bauminspektoren prüfen lassen.
Nur fachkundige Baumkontrolleure dürfen den Baumbestand in Augenschein nehmen und Empfehlungen aussprechen. Sie beurteilen die äußere Gesundheit und Standsicherheit des Baums und leiten entsprechende Maßnahmen zur Baumbestandserhaltung daraus ab. Der Baumbesitzer vermeidet durch fachlich korrekt ausgeführte Pflegemaßnahmen hohe Kosten für zukünftige größere Pflegeaufwendungen oder aber Regulierungen aufgrund von Schadensereignissen.
Die Baumprüfung umfasst dabei mehrere Aspekte, so werden beispielsweise biologische Faktoren wie Vitalität, Pilz- und Schädlingsbefall sowie Geotropismus der Bäume geprüft. Aber auch die mechanische Beschaffenheit des Baums wie Bruchsicherheit und Standsicherheit wird untersucht. Durch eine Bohrwiderstandsmessung bestimmen die Experten die Bruch- und Biegefestigkeit des Baums.
Die sachkundige und regelmäßige Baumkontrolle fällt unter die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Neben der Baumkontrolle betrifft diese eine Vielzahl von Bereichen. Haus- oder Wohneigentümer kennen das im Winter beispielsweise von ihrer Schneeräumpflicht. Aber auch für Wege, Baustellen oder Spielplätze besteht eine Verkehrssicherungspflicht, ebenso wie für das unmittelbare Umfeld von Gewerbebetrieben.