Vorsicht bei Nebel: Mangelhafte Beleuchtung wird bei Nebel zur extremen Gefahr

Graues Novemberwetter macht das Autofahren nicht nur ungemütlich, niedrige Temperaturen und Niederschläge machen es auch gefährlicher. Zusätzlich ist in der dunklen Jahreszeit das Fahren mit Licht nicht jedermanns Sache. Mit der Zeitumstellung wird es zwar etwas früher hell, doch am Abend setzt die Dämmerung viel früher als gewohnt ein. Kommt jetzt auch noch Nebel hinzu, ist die Sicht zusätzlich eingeschränkt. Eine intakte Fahrzeugbeleuchtung ist daher unerlässlich. Bei schlechter Sicht und Nebel rät Fahrzeugexperte Achmed Leser: Licht einschalten und das Tempo unbedingt den jeweiligen Sichtverhältnissen anpassen.

Fahrzeuge mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtungseinrichtung stellen eine extreme Gefahr im Straßenverkehr dar. „Gerade in der dunklen Jahreszeit gefährden solche Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Fahrzeughalter die Gefahr einer mangelhaften Beleuchtung unterschätzen. Fahrzeuge mit defekter Beleuchtung werden von anderen Verkehrsteilnehmern im Zweifel zu spät gesehen, falsch eingestellte Scheinwerfer können blenden und so das Erkennen anderer Gefahren erschweren“, erklärt Fahrzeugexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

Bei aufkommendem Nebel ist das umso gefährlicher, warnt Leser: „Bei Sichtbehinderung durch Nebel oder Regen ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Oftmals schaltet das Automatiklicht jedoch zu spät von Tagfahr- auf Abblendlicht. Daher ist bei Nebel eine manuelle Betätigung angebracht. Die Nebelscheinwerfer dürfen jedoch erst bei einer erheblichen Sichteinschränkung benutzt werden, die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern. Dann gilt aber auch maximal ein Tempo von 50 km/h“, erinnert Achmed Leser an das Fahrschulwissen. Weil die Nebelschlussleuchte andere Autofahrer blenden kann, muss sie bei Sichtweiten über 50 Metern unbedingt wieder ausgeschaltet werden. Bei Nichtbeachten droht hierfür sogar ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro.

Mängel an der lichttechnischen Einrichtung gehören regelmäßig zu den häufigsten Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht von Fahrzeugen mit nicht funktionstüchtigen Bremsleuchten oder rückwärtiger Beleuchtung aus. Bei Nebel ist das umso gefährlicher. „Auffahrunfälle sind hierbei nahezu vorprogrammiert. Gerade bei einer Notbremsung hat der Hintermann kaum mehr eine Chance rechtzeitig zum Stehen zu kommen, wenn das Fahrzeug vor ihm defekte Bremsleuchten hat“, gibt Achmed Leser zu bedenken.

Autofahrer sollten die Funktion der lichttechnischen Einrichtung vor Fahrtantritt kontrollieren. Gerade sicherheitsrelevante Defekte wie ein komplett ausgefallenes Abblendlicht oder der Ausfall von Bremsleuchte oder Rücklicht sollten regelmäßig in Eigenregie ausgeschlossen werden“, so Leser. Defekte an der lichttechnischen Einrichtung lassen sich am besten durch eine Fachwerkstatt beheben, da bei modernen Fahrzeugen oft schon der Wechsel eines einzelnen Leuchtmittels komplizierter ist als gedacht.