Gerätesicherheit Produkt, Produktprüfung
Vorsicht beim Einsatz von Notstromaggregaten in privaten Haushalten
Der mehrtägige Stromausfall in Teilen des Berliner Stadtgebiets zum Jahresanfang hat die Nachfrage nach privaten Notstromaggregaten in die Höhe schnellen lassen. „Angesichts der angespannten geopolitischen Lage und wiederholten Angriffen auf die Stromversorgung haben viele Menschen Angst vor einem Blackout“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. „Ein mobiler Stromgenerator kann Energie bereitstellen, wenn die Versorgung über das Stromnetz unterbrochen ist.“ Allerdings müssten Verbraucher zahlreiche Sicherheitsaspekte beachten. Dinkler: „Wer unvorsichtig oder gar fahrlässig mit Notstromaggregaten oder den zugehörigen Kraftstoffen umgeht, begibt sich in Lebensgefahr.“ Der TÜV-Verband gibt Hinweise, was beim Einsatz der Geräte zu beachten ist.
Backup für Kühlschrank oder Wärmepumpe
Mobile Stromerzeuger für den Hausgebrauch gibt es in verschiedenen Größen und Leistungsklassen. Aggregate in der Einstiegsklasse haben eine Leistung von rund 1.000 Watt und kosten ab rund 200 Euro. „Mit kleineren Stromerzeugern ist es möglich, einige Kochplatten, eine Kühlbox oder kleinere Elektrogeräte zu betreiben. Aber es lässt sich nicht die Stromversorgung einer ganzen Wohnung aufrechterhalten“, sagt Dinkler. „Diese Geräte sind eher für den Campingplatz gedacht.“ Sinnvoll könne der Einsatz im Haushalt sein, wenn der Betrieb lebenswichtiger medizinischer Geräte oder wichtiger Versorgungsgeräte ohne Unterbrechung sichergestellt werden müsse. „Mittlere Stromgeneratoren leisten drei bis sechs Kilowatt und laufen mit einer Tankfüllung in der Regel zwischen acht und zwölf Stunden“, sagt Dinkler. Damit könne beispielsweise eine Wärmepumpe oder die Umlaufpumpe einer Heizung im Fall eines Blackouts zeitweise versorgt werden.
Bei der Anschaffung ist auf Leistung, Tankinhalt und die ungefähre maximale Laufzeit zu achten. Für Stromabnehmer mit empfindlicher Elektronik wie Laptops, Smartphones oder Fernseher ist ein Aggregat mit Inverter zu empfehlen. „Ein Inverter verhindert Spannungsschwankungen, die der Elektronik schaden könnten“, sagt Dinkler. Grundsätzlich gilt: Erst den Generator einschalten und stabil laufen lassen und erst dann die Elektrogeräte anschließen. Und vor dem Ausschalten des Generators die angeschlossenen Geräte wieder trennen. Wer beim Kauf eines Notstromaggregats auf hohe Sicherheit und Qualität Wert legt, sollte auf das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ oder ein TÜV-Prüfzeichen achten.
Beim Betrieb der Stromerzeuger ist Vorsicht geboten
Beim Betrieb von Stromgeneratoren ist grundsätzlich Vorsicht geboten. „Notstromaggregate dürfen niemals in der Wohnung selbst genutzt werden“, sagt Dinkler. „Es besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, die tödlich enden kann.“ Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, könne den Generator auf dem Balkon betreiben. Dann allerdings drohe Ärger mit den Nachbarn wegen der Abgase und des beträchtlichen Lärms, den die Geräte verursachen. Selbst wer in einem Einfamilienhaus auf den Garten ausweichen könne, muss Rücksicht auf die Anwohner nehmen. „Beim Betrieb in Innenräumen wie dem Keller gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen“, sagt Dinkler. „Eine an den Auspuff angeschlossene Leitung für die Abluft nach draußen ist nötig – und eine weitere für die Versorgung mit Zuluft, also Sauerstoff, ist empfehlenswert.“
Bei größeren Geräten auf fachgerechte Installation achten
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn die Generatoren an das Hausnetz angeschlossen werden. „Es muss eine Anschlussleitung geben, um den Strom einzuspeisen, und einen Netztrennschalter, um eine Rückspeisung ins öffentliche Netz zu verhindern“, erläutert Dinkler. „Auch könnte es zu Problemen kommen, wenn das Netz plötzlich wieder da ist und mit dem Generatorstrom wechselwirkt. Deshalb sollte mit dem Einbau und dem Anschluss auf jeden Fall ein Elektrofachbetrieb beauftragt werden.“ Bei Einspeisung seien Aggregate mit einer höheren Leistung nötig, was entsprechend teuer ist. Wichtig für Mieter: Sie müssen das Einverständnis des Vermieters einholen, denn er hat die Verantwortung für die elektrischen Anlagen im Gebäude.
Strenge Regeln für die Lagerung von Kraftstoffen
Mobile Stromerzeuger, wie sie etwa in Baumärkten angeboten werden, funktionieren in der Regel mit Benzin als Treibstoff. Für die Aufbewahrung des Kraftstoffs gibt es klare gesetzliche Regelungen. So darf im Keller oder in der Garage maximal eine Menge von 20 Litern gelagert werden, während in der Wohnung selbst nur ein Liter erlaubt ist. „Diese Begrenzungen schränken die mögliche Laufzeit eines solchen Geräts stark ein“, sagt Dinkler. Darüber hinaus ist es wichtig, den Explosionsschutz nicht außer Acht zu lassen. Kraftstoff sollte nur bei ausgeschaltetem und kühlem Motor nachgefüllt werden, um eine Entzündung an heißen Materialien zu vermeiden.
Darüber hinaus müssen Verbraucher darauf achten, dass keine Dämpfe aus dem Stromerzeuger und den Lagerbehältern entweichen können. „Sammeln sich solche Dämpfe an und führen zu einer Explosion, besteht akute Lebensgefahr“, warnt Dinkler. Benzin zählt zu den leicht flüchtigen Stoffen. „Bereits bei niedrigen Temperaturen verdunstet so viel Kraftstoff, dass sich in Verbindung mit dem Sauerstoff aus der Luft ein explosives Gemisch bilden kann. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich insbesondere in Kellerräumen ansammeln.“ Wer größere Mengen an Kraftstoff lagern möchte, muss zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dinkler: „In diesem Fall kommt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum Tragen, die unter anderem spezielle Anforderungen an die Abdichtung der Lagerräume stellt.“
Als Alternative zum Notstromaggregat bieten sich Stromspeicher an. Doch auch diese liefern nur begrenzt Energie. „Einen längeren Blackout wird man damit nicht überstehen“, sagt Dinkler. Weiteres Problem: Wer einen Lithium-Ionen-Speicher nutzen will, müsse sich auf Nachfragen der Hausratversicherung einstellen – denn es besteht dann ein erhöhtes Brandrisiko.
Weitere Informationen zum Einsatz von professionellen Notstromaggregaten in Sonderbauten sind im "TÜV Baurechtsreport 2025" abrufbar.