Vorsicht beim Spielzeugkauf! Wie man unsichtbare Krankmacher in Spielsachen erkennt

Black Friday, Black Week oder Cyber Monday: Derzeit locken viele Händler mit günstigen Angeboten. Verbraucher wiederum sind bereits auf der Suche nach passenden Weihnachtsgeschenken für ihre Liebsten. Doch bei allem Kaufrausch sollte der Blick für Sicherheit beim schnellen Schnäppchen nicht getrübt sein: Gerade dann nicht, wenn es sich um Spielzeuge handelt. Denn längst nicht jedes Produkt im Handel ist wirklich sicher: So manches erstaunlich günstige Produkt erweist sich als schadstoffbelastet – und geruchsintensive Bestandteile sind dabei nur eine von vielen Optionen. Beim Kauf sollten Verbraucher daher mindestens ihrer Nase vertrauen, besser aber auch auf unabhängige Prüfsiegel wie das GS-Zeichen oder „Schadstoff geprüft“ achten.

Gerade wenn Produkte für Kinder gedacht sind, sollten diese sicher sein und keine gefährlichen Stoffe enthalten. Spielzeuge müssen zwar der Spielzeugrichtlinie entsprechen und den Anforderungen der Europäischen Norm EN 71 gerecht werden. Dennoch ist eine unabhängige Prüfung der Produkte keine Pflicht. Der Hersteller erklärt mit der CE-Kennzeichnung lediglich selbst die Konformität mit europäischen Standards.

Die Experten der Prüfstelle für Gerätesicherheit des TÜV Thüringen raten Verbrauchern beim Kauf von Spielzeugen, sich auf die eigene Nase zu verlassen. „Riecht ein Produkt unangenehm teerartig oder beißend, kann man davon ausgehen, dass die Kunststoffe in aller Regel Schadstoffe enthalten. Hierzu zählen beispielsweise krebserregende oder erbgutverändernde Weichmacher wie Phthalate“, erklärt Marko Beckmann vom TÜV Thüringen. Neben Phthalaten können textile Stoffe, zu denen auch Plüsch von Kuscheltieren zählt, gefährliche Azofarbstoffe enthalten. Solche gefährlichen Substanzen werden dann beispielsweise über die Schleimhäute aufgenommen – ein Problem, was die Produktsicherheitsexperten nicht nur von Plüschtieren und Spielzeugen für Kleinkinder kennen. Gefährliche Weichmacher finden sich aber auch in Produkten für Erwachsene: Gerade bei Sex-Spielzeugen können Hautreizungen oder allergische Reaktionen die Folge sein.

Beckmann rät daher, unbedingt auf unabhängige Prüfsiegel wie das GS-Zeichen oder Prüfzeichen wie „Schadstoff geprüft“ zu achten. Diese Zeichen weisen auf eine unabhängige Prüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle hin. Hier können Verbraucher sichergehen, dass die geltenden Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden und dass das Produkt umfangreichen Prüfungen der jeweils gültigen Norm oder Richtlinie unterzogen wurde. Für das GS-Zeichen werden Spielzeuge aller Art auch mechanischen Tests, sofern erforderlich elektrischen Tests und im Fall von Plüschtieren sogar Entflammbarkeitstests unterzogen.

Riecht das Produkt unangenehm oder gar nach Chemie, rät Beckmann generell vom Kauf ab. Gerade von Spielzeugen, deren Ursprung beziehungsweise Hersteller nicht klar deklariert ist, sollten Verbraucher Abstand nehmen. Laut CE-Kennzeichnung muss auf dem Produkt eine postalische Adresse des Herstellers beziehungsweise Inverkehrbringers aufgebracht sein. Lediglich eine Internetadresse reicht auch bei Produkten aus Online-Shops nicht aus. Zur Identifizierbarkeit gehört auch ein eindeutiger Produktname oder eine Artikelnummer auf dem Produkt oder der Verpackung. Dennoch sagt das CE-Zeichen allein für den Verbraucher nicht viel aus: Der Hersteller selbst erklärt damit zwar die Unbedenklichkeit seines Produktes, ob und nach welchen Kriterien es geprüft wurde bleibt aber unklar.