Das „Bierchen“ zu viel am Vatertag: Die Wirkung von Alkohol wird immer wieder unterschätzt

Zu Christi Himmelfahrt werden auch in diesem Jahr wieder unzählige Wandergruppen in vornehmlich männlicher Besetzung unterwegs sein und sich den Vatertag mit der einen oder anderen Flasche Bier versüßen. Die Erfahrung zeigt, dass übermäßiger Alkoholkonsum an solchen Tagen keine Seltenheit ist. Wie die Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen weiß, wird die Wirkung des Alkohols dabei immer wieder unterschätzt. Die Folge: Am Vatertag werden Jahr für Jahr zahlreiche alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Doch auch am Tag darauf überschreitet so mancher mit seinem Restalkoholpegel noch die Promillegrenzen. Die Verkehrspsychologin warnt auch ausdrücklich davor, alkoholisiert auf das Fahrrad oder einen E-Scooter zu steigen.

Bollerwagen, Rucksack und Flachmann sind die üblichen Wegbegleiter vieler männlicher Wandergruppen an Christi Himmelfahrt. Gerne mitgenommen wird außerdem so mancher Biergarten, der auf dem Weg liegt. Die Konsequenz: An kaum einem anderen Tag wird so viel Alkohol getrunken wie zum Männertag. Jedoch hat das verstärkte Trinkverhalten Folgen, weiß Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen: „Bei Trinkgelagen wie an Vatertag sind Alkoholpegel von weit über 1,0 Promille keine Seltenheit. Was sich viele nicht bewusst machen: Der Alkoholabbau dauert wesentlich länger als der Aufbau. So baut ein Mann von durchschnittlicher Statur pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Daher kann die Fahrtüchtigkeit auch am nächsten Morgen noch deutlich beeinträchtigt sein“, warnt Marie-Christin Perlich. Liegt der Restalkoholspiegel über 0,5 Promille, wäre die Fahrerlaubnis für mindestens einen Monat weg. Bei auffälliger Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall führen bereits 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration zur Entziehung der Fahrerlaubnis sowie zu Punkten und einer Geldstrafe.

An keinem anderen Tag im Jahr kommt es zu mehr Unfällen unter Alkoholeinfluss als an Christi Himmelfahrt. Die Zahl der Alkoholunfälle ist am Vatertag seit vielen Jahren besonders hoch. So war laut Statistischen Bundesamt im Jahr 2024 bundesweit bei 287 Straßenverkehrsunfällen Alkohol im Spiel. Der Wert liegt damit rund dreimal höher als der Tagesdurchschnitt von rund 95 Alkoholunfällen.

Nicht nur an Vatertag sollte Alkoholgenuss daher strikt vom Führen eines Fahrzeuges getrennt werden. „Wer weiß, dass er fahren muss, sollte generell keinen Alkohol zu sich nehmen und umgekehrt: Wer weiß, dass er getrunken hat, sollte lieber auf Nummer sicher gehen und das Auto stehen lassen. Aber auch das Fahrrad oder der E-Scooter sind im alkoholisierten Zustand kein geeigneter Ersatz für das Auto. Auf dem E-Scooter gelten im Übrigen die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Bereits nach dem zweiten Bier kann die 0,5-Promillegrenze überschritten sein“, warnt die Verkehrspsychologin.

Laut Unfallstatistik waren im Jahr 2024 insgesamt 3.393 Fahrradfahrer, 1.735 Pedelec-Fahrer und 1.366 Fahrer auf E-Scootern unter Alkoholeinwirkung in einen Unfall verwickelt. Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen belegen, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von ‚groben‘ Fahrfehlern auftritt. Daher fordern Verkehrsexperten auch härtere Strafen für alkoholisierte Fahrradfahrer. Bisher werden diese, wenn sie keine Ausfallerscheinungen haben, erst ab einer Alkoholkonzentration von 1,6 Promille belangt. Dann kann allerdings auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Und selbst volltrunkene Fußgänger können belangt werden, wenn sie beispielsweise im Vollrausch auf öffentlichen Straßen herumtorkeln und einen Unfall verursachen. Solches Verhalten kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden.

Um die Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund einer Alkoholauffälligkeit wiederzuerlangen ist dann in aller Regel das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung notwendig.