Wissen statt Panik: Warum die jährliche Brandschutzunterweisung Sicherheit gibt

Alle Brandschutzverantwortliche wissen: Ein Funke genügt, um einen Brand entstehen zu lassen. Dann zählt jede Sekunde. Gut vorbereitet zu sein, rettet Leben und Sachwerte. Wissen und Routine sind entscheidend für richtiges und erfolgreiches Handeln. Die Brandschutzunterweisung ist hierfür quasi das Löschmittel der Wahl. Sie schützt Menschen und Werte. Die jährliche Pflicht wird zur Chance - für mehr Sicherheit und Vertrauen.

Erfahren Sie, wie Sie die jährliche Brandschutzunterweisung zur Investition in die Zukunft machen. Und nutzen Sie den Blogbeitrag gleich als Anregung für die nächste Unterweisung.

Lesezeit: 5 Minuten


AUF DEN PUNKT

  • Gesetzliche Pflicht: Brandschutzunterweisungen sind für alle Mitarbeiter vorgeschrieben und müssen jährlich erfolgen.
  • Praxis ist entscheidend: Nur wer den Ernstfall geübt hat, handelt instinktiv richtig.
  • Dokumentation schützt: Lückenlose Nachweise sichern Verantwortliche rechtlich ab.




Brandschutz ist keine Nebensache

Eine typische Brandentstehung sieht oft so oder ähnlich aus: An einem defekten Wasserkocher im Pausenraum schmort das Kabel. Bald entstehen kleine Flammen. Rauch breitet sich aus. Panik droht. Gut, wenn Mitarbeiter genau wissen, was jetzt zu tun ist: Einer alarmiert sofort die Feuerwehr, zwei andere leiten die Evakuierung ein und führen die Belegschaft zum Sammelpunkt, eine Mitarbeiterin greift zum Feuerlöscher. Binnen Minuten ist das Gebäude geräumt, alle in Sicherheit. Warum das so reibungslos funktioniert hat? Der jährlichen Brandschutzunterweisung sei Dank!

Es besteht kein Zweifel: Brandschutz ist keine Nebensache. Erfahrungen zeigen, dass Brände enorme Schäden verursachen können, ganze Unternehmen lahmlegen und eine große Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Doch mit klaren Regeln, Übungen und Wissen gelingt eine optimale Vorbereitung auf den Ernstfall. Genau hier setzt die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzunterweisung an.

 

Brandschutzunterweisung: Pflicht, Inhalte und Methoden

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Mitarbeiter regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr, bei erhöhtem Gefahrenpotenzial auch häufiger) im Brandschutz zu unterweisen. Grundlage dafür sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 12), das Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fordert
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), die eine jährliche Wiederholung vorschreibt 
  • Arbeitsstättenregel ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), welche die Anforderungen an Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen konkretisiert. 
Arbeitgeber übertragen in der Regel dem Brandschutzbeauftragten die Aufgabe, die Unterweisung durchzuführen. Vor allem sollen die Mitarbeiter damit über Brandgefahren aufgeklärt sowie richtiges Verhalten im Brandfall vermittelt werden. Um den Schutz- und Sicherheitsgedanken besser greifbar zu machen, brauchen Brandschutzunterweisungen sehr viel Praxisnähe und den Bezug zu den realen Gegebenheiten im Unternehmen. Das Ziel ist klar. Jeder soll im Ernstfall instinktiv richtig handeln.

Typische Unterweisungsinhalte sind:
  • Brandgefahren im Betrieb: Wo lauern Zündquellen? Welche Stoffe sind besonders riskant?
  • Verhalten im Brandfall: Wer und wie wird alarmiert? Wo sind die Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen? Wie sind diese gekennzeichnet?
  • Feuerlöscher & Co.: Welche Arten von Löschmitteln gibt es? Wie werden sie eingesetzt? Wo befinden sich die Feuerlöscher?
  • Evakuierung: Welches Verhalten ist während der Räumung korrekt? Welche Rolle spielen Brandschutz- und Evakuierungshelfer? 

Methoden:
  • Präsentationen oder E-Learning für Theorie
  • Praktische Übungen mit Feuerlöschern; wenn möglich, Begehung, wo sich Feuerlöscher befinden 
  • Evakuierungsübungen, um Abläufe zu trainieren 

Ein guter Methodenmix macht Brandschutz lebendig. Statt trockener Theorie spüren die Mitarbeiter die Wirkung direkt. Wer einen simulierten Brand mit realen Flammen unter Aufsicht gelöscht hat, vergisst das so schnell nicht wieder. Dieser Lerneffekt ist nachhaltig – und sicher. Mit der Gruppendynamik von solchen Unterweisungen wird Brandschutzwissen zum Organisationswissen.

Dokumentation und Nachweisführung

Eine Unterweisung ist nur dann rechtssicher, wenn sie dokumentiert wird. Diese Nachweise sind im Ernstfall ein Rettungsanker gegen Haftungsansprüche. Enthalten sollte die Dokumentation:

  • Datum und Dauer der Unterweisung
  • Inhalte (z. B. Agenda oder Themenliste)
  • Name und Funktion des Unterweisenden
  • Teilnehmerliste mit Unterschriften 

Tipp: Viele Unternehmen nutzen inzwischen E-Learnings und Lernmanagementsysteme, um die Unterweisungen bedarfsgerecht durchzuführen und effizient zu dokumentieren. Unschlagbare Vorteile: die Teilnahme ist unabhängig von Ort und Zeit möglich, die Schulungsnachweise sind ohne „Papierkrieg“ jederzeit revisionssicher abrufbar.


Checkliste für Ihre Brandschutzunterweisung:

  1. Terminplanung: Jährlich im Kalender verankern
  2. Inhalte auf den Betrieb zuschneiden
  3. Praxisanteil einbauen (z.B. Feuerlöschübung) 
  4. Dokumentation vorbereiten (Teilnehmerliste, Agenda) 
  5. Nachbereitung und Feedback einholen
  6. Perspektivisch E-Learnings einbeziehen


Fazit

Brandschutz ist Teamarbeit. Jeder weiß, dass eine Mannschaft dann stark ist, wenn sie gut trainiert den Herausforderungen gegenübertreten kann. Die jährliche Brandschutzunterweisung ist Pflicht, aber zugleich eine Investition in Vertrauen und Zukunft. Sie gibt Ihren Mitarbeitern die Sicherheit, im Notfall nicht hilflos, sondern handlungsfähig zu sein. Und sie gibt den Verantwortlichen die Gewissheit, rechtlich wie praktisch auf der sicheren Seite zu stehen. 

Sehen Sie die Unterweisung nicht als ungeliebten Pflichttermin, sondern als Chance, Ihre Belegschaft im Brandschutz fit zu machen. Denn am Ende geht es um viel mehr als Vorschriften: Es geht um Menschenleben, Vermögenswerte und Zukunftsfähigkeit.


Bleiben Sie wissbegierig!

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