Wohnmobilfahrer aufgepasst: Gasprüfung an Freizeitfahrzeugen wird Pflicht

Wohnmobile und Wohnwagen haben in den letzten Jahren unzählige neue Liebhaber gewonnen. Viele der Gefährte sind mit Flüssiggasanlagen ausgestattet, mit deren Hilfe sich bequem warmes Wasser bereitstellen, kochen und heizen lässt. Bereits seit dem 19. Juni 2024 regelt der durch den Verordnungsgeber neu eingeführte Paragraph 60 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), dass Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnanhängern alle zwei Jahre einer Prüfung zu unterziehen sind. Die Forderungen des § 60 StVZO „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen. Durch den neuen Paragraphen wird eine Unsicherheit der vergangenen Jahre beseitigt und Klarheit geschaffen.

Betroffen sind nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) alle „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“. Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen, aber auch im Abstand von 24 Monaten geprüft werden. Liegt für das Wohnmobil oder den Wohnwagen noch keine gültige Gasprüfung vor, ist diese bis zum 19. Juni 2025 nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue „§ 60 StVZO - Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ verpflichtend anzuwenden.

Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung, kann aber gemeinsam mit dieser in Auftrag gegeben werden. Einen Termin für diese und weitere Dienstleistungen können Sie ganz bequem über unseren Online-Terminfinder vereinbaren.