Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
Fun-Faktor mit Sicherheit
Freizeitaktivitäten werden immer extremer. Der Hype um Superlative lässt immer neue Attraktionen im Sport-, Spiel- und Freizeitbereich entstehen. Bei allem Fun-Faktor kommt es umso mehr auf die Sicherheit der fachunkundigen Benutzer solcher Anlagen an. Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, müssen die Vorgaben der Normen eingehalten und die Anlagen der sicherheitstechnischen Erstinspektion bzw. einer jährlichen Hauptinspektion durch unabhängige Sachverständige unterzogen werden.
Die Prüfpflicht betrifft zum Beispiel
- Betreiber und Hersteller von Freizeit-Anlagen wie Wasserrutschen, Wasserspielgeräten und Wasserspielanlagen, Seilgärten, künstlichen Kletteranlagen oder Rollsportgeräte-Anlagen
- Betreiber von Spielplätzen,
- Hersteller von Spielplatzgeräten sowie
- Errichter und Betreiber von Sporthallen.
Prüfinhalte und -leistungen
- sicherheitstechnische Erstinspektion
- jährliche Hauptinspektion
- umfängliche Prüfung
- Vor-Ort-Inspektion
- Plan-Ist-Vergleich
- Sicht-, Tast- und Maßprüfungen
- Geschwindigkeits- und Beschleunigungsmessungen bei Wasserrutschen
- Rutschhemmung und Haarfangprüfung
- detaillierter Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen
- Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen
Ihre Vorteile
- Nutzen der langjährigen Erfahrung der TÜV Thüringen-Experten
- Minimierung der Produkthaftungsrisiken
- erhöhtes Sicherheitsniveau der Anlage
- Vertrauen der Benutzer durch die Kennzeichnung der Anlage mit Prüfzeichen
Unser Angebot zur Prüfung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
- Wasserrutschen nach DIN EN 1069
- Wasserspielgeräte und Wasserspielanlagen nach DIN EN 13451 und DIN EN 17232
- Seilgärten (Wald-, Hoch- und Niedrigseilgärten) nach DIN EN 15567
- Künstliche Kletteranlagen im Indoor- und Outdoor-Bereich nach DIN EN 12572
- Sommerrodelbahnen
- Spielplätze und Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176
- Sporthallen nach DIN 18032
- Rollsportgeräte-Anlagen (z.B. Skateplätze) nach DIN EN 14974
- Ninja-Parcour- und Parcour-Anlagen nach DIN EN 16899, ASTM F2970, BSI PAS 5000
- Trampolinparks nach ASTM F2970, BSI PAS 5000