Energetische Inspektion von Klimaanlagen und Heizungsanlagen 

In Gebäuden verbaute Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen benötigen besonders viel Energie für die Raumklimatisierung. Aufgrund der Notwendigkeit zum effizienten Energieeinsatz und fortschreitendem Stand der Technik bzw. Änderungen in der Nutzung müssen solche Anlagen wiederkehrend energetisch inspiziert werden. 


Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelmäßig einer energetischen Inspektion unterzogen werden. Dabei wird untersucht, ob die Anlagenkomponenten energieeffizient arbeiten und ob Auslegung und Betriebsweise der Anlage dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. 


Nach Verabschiedung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) werden auch für Heizungsanlagen Prüfungen zur Optimierung der Effizienz gefordert. 


Die Inspektionen dürfen nur durch fachkundiges Personal durchgeführt werden. Die  Optimierungsmaßnahmen an Heizungsanlagen umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen z.B. die Durchführdung eines hydraulischen Abgleiches, die Effizienz der installierten Pumpen oder die Anpassung der Betriebsparameter auf den Bedarf.   Mit zunehmender „Intelligenz von Gebäuden“ spielt das Zusammenwirken von einzelnen Aspekten der Gebäudeleittechnik und deren Anpassung auf den Bedarf Nutzung eine zunehmende Rolle.

 

Wir bieten Ihnen diese Leistung an!


TÜV Thüringen-Leistungen zur energetischen Inspektion

Die Sachverständigen des TÜV Thüringen führen Inspektion mit folgenden Inhalten durch:
  • Sichtprüfung der Anlage auf Schäden und Abnutzung
  • Bewertung der Anlagenkomponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen auf deren Effizienz
  • Bewertung der Auslegung und Betriebsweise der Anlage gegenüber dem tatsächlichen Bedarf
  • Benennung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Betriebsweise und ggf. Modernisierung der Anlagentechnik
Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem Inspektionsbericht zusammengefasst. Dieser dient dem Betreiber gleichzeitig als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Der Bericht für Klimaanlagen erhält eine zentrale Registriernummer der zuständigen Registrierstelle (derzeit DIBt).

Inspektionsfristen

Die Inspektionen von Klimaanlagen oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen müssen spätestens 10 Jahre nach
  • erstmaliger Inbetriebnahme
  • Erneuerung wesentlicher Anlagenkomponenten (z.B. Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine)
  • letztmaliger energetischer Inspektion
  • durchgeführt werden.
Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.10.2018 mehr als 10 Jahre alt waren und noch keine Inspektion erhielten, endet die Übergangsfrist zur erstmaligen Inspektion am 31.12.2022!

Die Prüfungen nach EnSimiMaV sind ab dem 01.10.2022 durchzuführen. Gaszentralheizungssysteme sind hydraulisch abzugleichen bis zum 30. September 2023

a.   in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1 000 Quadratmeter beheizter Fläche oder

b.   in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten.

Bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten (Ausnahmen siehe Verordnung).


Die Regelungen werden durch das neu verabschiedete Gebäudeenergiegesetz übernommen und treten dort ab 01.10.2024 in Kraft.

Ihre Vorteile durch die energetische Inspektion

  • Einsparung von Betriebskosten durch effizienten Anlagenbetrieb
  • Verbesserung der Energie- und CO2-Bilanz und damit ein Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz
  • Gewährleistung eines zuverlässigen Anlagenbetriebs
  • Einhaltung der rechtlichen Anforderungen

Kontakt

Fachgebiet Industrie Service 

Tel.: 0800 8881990

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