Zertifizierung für Druckgeräte nach europäischer Druckgeräte-Richtlinie PED

Hersteller, die Druckgeräte in einem Land der europäischen Union in Verkehr bringen wollen, benötigen dazu eine Konformitätsbescheinigung durch eine Notifizierte Stelle entsprechend der Europäischen Druckgeräte-Richtlinie (PED 2014/68/EU). Dies trifft auf folgende Druckgeräte und Baugruppen zu:
  • Dampfkessel 
  • Druckbehälter
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
  • Druckhaltende Ausrüstungsteile
  • Druckgeräte-Baugruppen
Für einfache Druckbehälter gibt es die Richtlinie SPVD 2014/29/EU.

Angebote der Notifizierten Stelle Druckgeräte CE 0090

Der TÜV Thüringen als Notifizierte Stelle bietet ein umfassendes Leistungspaket zur Konformitätsbewertung Ihrer Druckgeräte an. Die Angebote basieren auf dem Expertenwissen der Sachverständigen und umfassen:
  • Entwurfsprüfungen nach den Richtlinien (PED 2014/68/EU und SPVD 2014/29/EU) und anderen internationalen Regelwerken
  • Baumusterprüfungen
  • Bau- und Fertigungsüberwachung
  • Abnahmeprüfung beim Hersteller
  • Betreuung von Großprojekten
  • Prüfung und Zertifizierung von Fügepersonal und Personal für zerstörungsfreie Werkstoffprüfverfahren auf Basis der Richtlinie PED 2014/68/EU
  • Begutachtung, Zertifizierung und Überwachung von QS-Systemen nach Druckgeräterichtlinie (PED 2014/68/EU)
  • die Prüfung und Zertifizierung von Werkstoffen und Fertigungsverfahren auf Basis der Richtlinie PED 2014/68/EU

Phasen der Prüfung und Zertifizierung

Grundsätzlich erfolgt die Prüfung und Zertifizierung von Personal, Produkten, Werkstoffen und Fertigungsverfahren für ein neues Druckgerät auf Basis der Richtlinie 2014/68/EU in folgenden Phasen:
  1. Entwurfsprüfung: Die während der Entwicklung entstandenen Zeichnungen, Stücklisten und Berechnungen bilden die Grundlagen für die Entwurfsprüfung. Gegenstand der Prüfung sind dann wesentliche Merkmale, die die Qualität des künftigen Druckgerätes bestimmen:
    • Werkstoffauswahl und -kennzeichnung
    • Geplante Herstellungs- und Fügeverfahren
    • Qualifikation des Fertigungspersonals
    • Geometrie des Körpers
    • Berechnungen
  2. Fertigungsüberwachung: Die Fertigungsüberwachung wird bei umfangreichen Anlagenprojekten durchgeführt, um eventuellen Nacharbeitsaufwand beim Hersteller zu senken. Dabei werden laufend parallel zum Bau stichprobenartig die Fügeverbindungen mit Methoden der zerstörungsfreien Prüfung überprüft. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
  3. Schluss- und Festigkeitsprüfung: Nach Abschluss der Fertigung wird die Baugruppe oder das einzelne Druckgerät geprüft: 
    • Prüfung auf Dichtigkeit und Formstabilität
    • Abgleich zwischen Entwurfs- bzw. Planungsunterlagen und dem fertiggestellten Druckgerät
    • Überprüfung der Dokumentation
  4. Zertifizierung: Erstellung der Konformitätsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung bestätigen wir die Erfüllung der Anforderungen der Druckgeräterichtlinie.
Sollen Druckgeräte in Serie hergestellt werden, wird selbstverständlich nur ein Baumuster geprüft. Zusätzlich weisen Sie als Hersteller ein dokumentiertes System der Qualitätssicherung für Ihr Unternehmen nach. Die Begutachtung, Zertifizierung und Überwachung dieses Systems wird ebenfalls von den TÜV Thüringen Experten übernommen.

Kontakt

Fachgebiet Industrie Service 

Tel.: 0800 8881990

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