Prüfamt für die Standsicherheit Fliegender Bauten
Fliegende Bauten sind Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können und deren Standzeit 3 Monate nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere Fahrgeschäfte aller Art wie Kinderkarusselle und Achterbahnen, aber auch andere mobile Anlagen wie Tribünen, Bühnen, Wagen ab 5 m Höhe, Bildschirmwände, Trampolin-Anlagen, Anlagen für Hochseilartisten und Weihnachtsmarktpyramiden sowie Zelte. Sie unterliegen in Deutschland und einigen anderen Ländern Europas der Prüfpflicht. Die Anlagen müssen einer Erstprüfung unterzogen und in regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen auf den Erhaltungszustand und die Betriebssicherheit untersucht werden.
Grundlagen und Richtlinien
Seit 1. Juli 2012 gelten in allen Bundesländern Deutschlands für den Bau und Betrieb solcher Anlagen die einheitlichen Europanormen: DIN EN 13814 für Fliegende Bauten und DIN EN 13782 für Zelte. Trotzdem können in den Bauordnungen der Bundesländer weiterführende Festlegungen getroffen sein.
Angebote des Prüfamtes beim TÜV Thüringen
Die Leistungen des Prüfamtes für die Standsicherheit Fliegender Bauten beginnen bereits in der Entwurfs- und Konstruktionsphase und begleiten den Betreiber der Anlage das ganze Leben lang. Im Einzelnen werden folgende Prüfungen durchgeführt:
- Prüfungen zur Erteilung der Ausführungsgenehmigung mit
- Prüfung der Bauvorlagen
- Bau- und Abnahmeprüfung - Prüfung zur Verlängerung der Ausführungsgenehmigung
- Prüfung nach baulichen Änderungen, Unfällen oder Schäden
Vorteile
- Verbesserung des Kundenvertrauens und damit höhere Akzeptanz
- verbesserte Anlagensicherheit und -verfügbarkeit und damit höhere Wirtschaftlichkeit
- erhöhte Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit
- Reduzierung der Unfallrisiken
Weitere Angebote
- Prüfung vor Inbetriebnahme von Fliegenden Bauten und anderen fördertechnischen Anlagen
Kontakt
Fachgebiet Industrie Service Leiter:
Jörg Schöpe
Tel.: 0361 4283-206
Fax: 0361 4283-242