Prüfung und Zertifizierung ortsbeweglicher Druckgeräte und UN Druckgefäße


Der Transport von technischen Gasen in ortsbeweglichen Druckgeräten unterliegt dem Gefahrgutrecht. Im internationalen Warenverkehr muss es sich um so genannte UN-Druckgefäße handeln. Im europäischen Wirtschaftsraum gilt die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EU, kurz TPED. Geregelt ist jeweils das Inverkehrbringen, die wiederkehrenden Prüfungen und die Verwendung ortsbeweglicher Druckgeräte. Die Konformitätsbewertungsverfahren werden nach ADR/RID für den Landtransport und IMDG-Code für den Seeverkehr durchgeführt.

Unsere Prüf- und Zertifizierungsleistungen für ortsbewegliche Druckgeräte

Grundlage unserer Leistungen sind die Akkreditierung als Benannte Stelle aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Sachverständigen innerhalb der Konformitätsbewertungsverfahren und der wiederkehrenden Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten. Wir begleiten Ihre Vorhaben hinsichtlich:

 
  • Konformitätsbewertung im Hinblick auf das Inverkehrbringen neuer ortsbeweglicher Druckgeräte in der europäischen Gemeinschaft und auf einzelstaatlichen Märkten
  • Neubewertung der Konformität von vorhandenen ortsbeweglichen Druckgeräten
  • Wiederkehrende Prüfungen an ortsbeweglichen Druckgeräten
  • Überwachung und Prüfung des Qualitätssicherungssystems der Herstellerunternehmen
  • Begleitung von Herstellern beim Zulassungsverfahren von UN-Druckgefäßen
  • Erstmalige Prüfung von UN-Druckgefäßen
  • wiederkehrende Inspektion und Prüfung von UN-Druckgefäßen

Ihre Vorteile durch unsere Leistung

  • Nutzen durch langjährige Erfahrungen der Sachverständigen
  • Entwicklungskosten einsparen durch Expertenservice
  • Global gültige Zertifikate eröffnen neue Märkte
  • Optimierung der Ausfall- und Störzeiten durch optimale Prüfintervalle
  • Schaffen von Rechtssicherheit

Nicht in den Regelungsbereich ortsbeweglicher Druckgeräte fallen:

  • tragbare Feuerlöscher
  • Atemschutzgeräte
  • Taucherflaschen
Diese Druckgefäße werden als Druckgeräte angesehen und fallen in den Regelungsbereich der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, kurz PED.


Kontakt

Fachgebiet Industrie Service
Leiter: Jörg Schöpe 


Telefon: 0361 4283-206 
Fax: 0361 4283-257
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