Prüfungen an Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider nach 42. BImSchV
Hygieneinspektion an Rückkühlanlagen
Der TÜV Thüringen e.V. ist eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A nach DIN EN ISO/IEC 17020 und bietet Ihnen die Prüfungen nach 42. BImSchV als Dienstleistung an.
42. BImSchV - Rückkühlanlagen sicher betreiben!
Technische Anlagen mit hohem Gefahrenpotential für schädliche Umwelteinwirkungen unterliegen den Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Es soll die Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor diesen Einwirkungen schützen und deren Entstehung vorbeugen. Die Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes ist in den Verordnungen zum BImSchG (BImSchV) geregelt.
Für Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder die anderweitig mit der Atmosphäre in Kontakt kommen können, wie Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme, gilt die 42. BImSchV. Die Verordnung gibt Grenzwerte für mikrobiologische Kolonien und im Speziellen für Legionellen vor. Sie zielt ab auf die Verhinderung von Verunreinigungen im Nutzwasser von Rückkühlanlagen durch Mikroorganismen wie Legionellen und das rechtzeitige Erkennen von Überschreitungen entsprechender Grenzwerte. So wird die Kühlwasserhygiene verbessert und es kann schnell auf Abweichungen reagiert werden. Die 42. BImSchV beschreibt gesetzliche Maßnahmen für die Vermeidung von Legionellen-Infektionen und Folgeerkrankungen aufgrund kontaminierter Aerosole in der Luft.
Die Legionellenprävention erfordert zudem eine entsprechende Dokumentation. Neben regelmäßigen Laboruntersuchungen von Proben müssen diese Anlagen auch von Inspektionsstellen oder vereidigten Sachverständigen geprüft werden. Mittlerweile sind umfangreiche Bußgeldkataloge der zuständigen Umweltbehörden auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes veröffentlicht worden. Diese zeigen empfindliche Bußgelder bei Nichteinhaltung von Anforderungen der Verordnung auf. Für überfällige Prüfungen nach §14 sind zum Beispiel Geldbußen bis zu 5.000- möglich. Da sich die Bußgelder nach einzelnen Verordnungsanforderungen richten, kann sich bei Missachtung der Anforderung das Bußgeld schnell aufsummieren!
Prüffristen nach § 14 Abs. 1 42. BImSchV
Folgende Prüffristen sind nach § 14 Abs. 1 der 42. BImSchV zu beachten:
Der Betreiber hat nach der Inbetriebnahme regelmäßig alle fünf Jahre von einer akkreditierten Inspektionsstelle Typ A eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durchführen zu lassen.
Diese wiederkehrenden Prüfungen beinhalten eine Vor-Ort-Prüfung der Anlage (u. a. allgemeiner Zustand, Verschmutzung, Übereinstimmung der konstruktiven Merkmale
mit dem Stand der Technik, verwendete Biozide), eine
Auseinandersetzung mit der Dokumentation des Betreibers
(Betriebstagebuch) sowie eine Prüfung der
Einhaltung der Pflichten aus der Verordnung.
Für Anlagen, die als Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen betrieben werden, kann die zuständige Behörde von den Absätzen 1 und 2 abweichende Anforderungen zur Überprüfung dieser Anlagen in der Genehmigung festlegen.
Nutzen Sie unsere Kompetenz: Der TÜV Thüringen e.V. ist eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A nach DIN EN ISO/IEC 17020 und bietet Ihnen die Prüfungen nach 42. BImSchV als Dienstleistung an.
Betreiberpflichten nach 42. BImSchV
Betreiber von Rückkühlanlagen haben nach der 42. BImSchV u.a. folgende Pßichten:
- Regelmäßige Untersuchung des Zusatz- und Nutzwassers auf Legionellen: 14-tägige interne mikrobiologische Untersuchung sowie Beprobung durch ein akkreditiertes Labor alle 3 Monate
- Anzeigepflicht für alle Anlagen bis zum 19. August 2018 im KaVKA-42.BV
- Dokumentation der Beprobung
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation aller Beprobungen und Führen eines Betriebshandbuches
- Festlegung von Referenzwerten für die Keimbelastung
- Überprüfung der Anlagen durch einen Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle alle 5 Jahre
Ihre Vorteile einer Prüfung durch den TÜV Thüringen
- Erfüllung der behördlichen Aufgaben und damit Rechtssicherheit
- Vermeidung von hygienisch verursachten Arbeitsausfällen und Personenschäden durch Rückkühlanlagen bei Einhaltung der gesetzlichen Forderungen und damit Vermeidung von Folgekosten
Prüfungen und Tätigkeiten nach 42. BImSchV
- Wiederkehrende Prüfung als Inspektionsstelle (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 42. BImSchV)
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage