Zertifizierung von Seilbahnen und Schleppliften
Seilbahnen sind Massenverkehrsmittel, die täglich von tausenden Menschen benutzt werden. Damit Unfälle und technisches Versagen vermieden werden, unterliegen Seilschwebebahnen, Schlepplifte und Standseilbahnen besonderen Sicherheitsstandards, die für in Europa betriebene Anlagen in der europäischen Seilbahnverordnung (EU) 2016/424 festgelegt sind.
In der Verordnung sind daher einheitliche Prüfverfahren für Sicherheitsbauteile und Teilsysteme von Seilbahnen festgelegt. Erfüllen Sicherheitsbauteile und Teilsysteme die Kriterien der Verordnung, erhalten sie die CE-Kennzeichnung. CE-gekennzeichnete Teile können in allen Mitgliedstaaten zu den gleichen Bedingungen gekauft werden.
Unser Angebot als Notifizierte Stelle Seilbahnen
Der TÜV Thüringen ist Notifizierte Stelle für Seilbahnen nach der europäischen Seilbahnverordnung (EU) 2016/424 und besitzt die Kompetenz zur
Zertifizierung von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen gemäß Verordnung (EU) 2016/424 :
- EU-Baumusterprüfung (Modul B)
- Prüfung auf Konformität mit der Bauart (Modul F)
- Einzelprüfung (Modul G)
- Antriebe und Bremsen
- Mechanische Einrichtungen
- Fahrzeuge
- Elektrotechnische Einrichtungen
- Bergeeinrichtungen
Vorteile
- Kostenoptimierung bei der Planung und Entwicklung durch frühzeitige Einbindung der Sachverständigen
- Einbeziehen von ausgewiesener Fachkompetenz
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Anlage durch Erhöhen der Anlagenverfügbarkeit
- Verbesserung der Anlagen- und Betriebssicherheit
- Verbesserung der Rechtssicherheit
- Erfüllen gesetzlicher Pflichten