Prüfung von Anlagen in explosionsfähigen Atmosphären
Dazu ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, dessen Inhalte Teil der umfassenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem damit verbundenen § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind. Diese Gefährdungsbeurteilung ist von der Unternehmensleitung verpflichtend durchzuführen, damit in Bereichen von Anlagen, in denen mit einer ggf. gefährlichen explosiven Atmosphäre zu rechnen ist, durch organisatorische und/oder technische Schutzmaßnahmen mögliche Gefahren und Zündquellen bewertet oder ausgeschlossen werden können. Dazu zählt außerdem eine Vielzahl von Prüfungen auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche den Anlagenbetreibern durch den TÜV Thüringen zuverlässig, fachgerecht und regelkonform angeboten werden.
Unsere Prüfangebote:
- Prüfung aller Anlagen, Anlagenteile und Schutzmaßnahmen mit Bezug zu Explosionsschutz auf Basis der BetrSichV (§ 15/16 i.V.m. Anh.2 Abs.3)
- Überprüfung und Bewertung von Instandhaltungskonzepten
- Erstellung von Gutachten im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für Anlagen nach § 18 BetrSichV
Ihre Vorteile:
- rechtsichere und aussagekräftige Dokumentation der Prüfungen sowie die elektronische Archivierung aller Prüfaufzeichnungen und Prüfbescheinigungen
- rechtzeitige Information über anstehende Prüfungen
- Schaffung von Rechtssicherheit nicht zuletzt durch Vermeidung von Lücken im Prüfrhythmus
- Zentrale Projektabwicklung mit einem Ansprechpartner für Fragen rund um die Prüfung
- Abstimmung mit ggf. notwendigen Wartungsfirmen über Vorarbeiten
- Auf Wunsch Bündelung mit Prüfungen aus anderen Rechtsbereichen (z.B. AwSV) zu Reduzierung des Prüfungsaufwandes und -kosten seitens des Betreibers und Reduzierung von Störungen der technischen Betriebsabläufe