Prüfung von Anlagen in explosionsfähigen Atmosphären


Hoher Druck und Temperaturen, welche mit einer Explosion einhergehen können, stellen eine direkte Gesundheits- oder gar Lebensgefahr für Menschen in der Nähe oder am Ort einer Explosion dar. Ebenso kann es durch das Bersten von Anlagen- und Anlagenteilen oder auch von Gebäudeteilen wie Fenster und Türen zu umherfliegenden Teilen kommen. Wirtschaftliche Schäden durch die Zerstörung von Anlagen, Ausfall von Produktion und Lieferketten können Folgen einer solchen Explosion sein. Zudem können strafrechtliche Folgen aus Explosionen mit Personenschäden oder Schäden an Anlagen und Gütern Dritter entstehen. In spektakuläreren Fällen kann das Ansehen einer Firma in der Öffentlichkeit gravierenden Schaden nehmen. Nachhaltiger Explosionsschutz beim Umgang mit entzündbaren Gefahrstoffen wie Gasen, Gasgemischen, Dämpfen, Stäuben oder Stoffen, die im verfahrenstechnischen Prozessen entzündbare Gefahrstoffe bilden, ist daher eine Verpflichtung für jeden Anlagenbetreiber bzw. Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Dazu ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, dessen Inhalte Teil der umfassenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem damit verbundenen § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind. Diese Gefährdungsbeurteilung ist von der Unternehmensleitung verpflichtend durchzuführen, damit in Bereichen von Anlagen, in denen mit einer ggf. gefährlichen explosiven Atmosphäre zu rechnen ist, durch organisatorische und/oder technische Schutzmaßnahmen mögliche Gefahren und Zündquellen bewertet oder ausgeschlossen werden können. Dazu zählt außerdem eine Vielzahl von Prüfungen auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche den Anlagenbetreibern durch den TÜV Thüringen zuverlässig, fachgerecht und regelkonform angeboten werden.


Unsere Prüfangebote:

  • Prüfung aller Anlagen, Anlagenteile und Schutzmaßnahmen mit Bezug zu Explosionsschutz auf Basis der BetrSichV (§ 15/16 i.V.m. Anh.2 Abs.3)
                              - Schutzmaßnahmen (Gaswarn-, Lüftungs-und Inertisierungseinrichtungen, Dichtheit)
                              - Geräteeignung und -zustand für explosionsgefährdete Bereiche
                              - Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
                              - Brandschutzmaßnahmen bei Anlagen entsprechend § 18 BetrSichV

  • Überprüfung und Bewertung von Instandhaltungskonzepten
  • Erstellung von Gutachten im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für Anlagen nach § 18 BetrSichV


Ihre Vorteile:

  • rechtsichere und aussagekräftige Dokumentation der Prüfungen sowie die elektronische Archivierung aller Prüfaufzeichnungen und Prüfbescheinigungen
  • rechtzeitige Information über anstehende Prüfungen
  • Schaffung von Rechtssicherheit nicht zuletzt durch Vermeidung von Lücken im Prüfrhythmus
  • Zentrale Projektabwicklung mit einem Ansprechpartner für Fragen rund um die Prüfung
  • Abstimmung mit ggf. notwendigen Wartungsfirmen über Vorarbeiten
  • Auf Wunsch Bündelung mit Prüfungen aus anderen Rechtsbereichen (z.B. AwSV) zu Reduzierung des Prüfungsaufwandes und -kosten seitens des Betreibers und Reduzierung von Störungen der technischen Betriebsabläufe