Prüfung Krane, Hebezeuge und Anschlagmittel nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV
Ob auf großen Baustellen, beim Warenumschlag in der Logistik oder im industriellen Fertigungsprozess für schwere Lasten, überall kommen Krane und Hebezeuge zum Einsatz, um das zu transportierende Gut sicher dreidimensional zu bewegen. Die Anwendungsbereiche und Bauarten sind oft sehr spezifisch und an die Nutzeranforderungen angepasst. Aufgrund einer hohen Gefährdung und zur Vermeidung von Unfällen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien eine Grundvoraussetzung. Den Gefahren für Personen, die unmittelbar im Arbeitsbereich der Krane tätig sind oder sich dort aufhalten sowie für Sachgüter und Umwelt wird durch regelmäßige Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Ein sicherer Transport der schweren Güter kann nur durch geeignete und sichere Anschlagmittel erfolgen. Sie unterliegen oft hohen Verschleißerscheinungen, was deren sichere Nutzung beeinflusst.
Die Prüfungen an Kranen werden als bestimmte Arbeitsmittel im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 3 geregelt. Dies betrifft Laufkatzen, Auslegerkrane, Drehkrane, Derrick-Krane, Brückenkrane, Wandlaufkrane, Portalkrane, Schwenkarmkrane, Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane, Lkw-Ladekrane, Lkw-Anbaukrane, Schwimmkrane, Offshore-Krane und Kabelkrane. Diese Krane müssen durch Prüfsachverständige geprüft werden. Weiterhin unterliegen Krane auch einer Prüfpflicht nach DGUV.
TÜV Thüringen-Leistungen
Die Sachverständigen des TÜV Thüringen führen Prüfungen mit folgenden Inhalten durch:
Krane:
- Prüfung nach der Montage
- Prüfung der Installation
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung
Anschlagmittel:
- Prüfung nach DGUV 109-017
Hebezeuge:
- Wiederkehrende Prüfung
Ihre Vorteile
- Hohe Flexibilität und Fachkompetenz bei der Prüfung und Bewertung
- Hohes Maß an Sicherheit und Werterhaltung durch frühzeitiges Aufdecken von Mängeln oder Materialverschleiß
- Risikominimierung durch genaue Kenntnis des Anlagenzustandes
- Rechtssicherheit durch Erfüllen der Betreiberpflichten
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage