Änderungsabnahmen
Ein Fahrzeug wie jedes andere? Tuning bietet Individualisten zahlreiche Wege das Aussehen oder die Leistung Ihres Fahrzeuges zu verändern. Leichtmetallräder, Spoiler, Sonderlenkräder oder Tieferlegungen sorgen für ein individuelles einzigartiges Aussehen eines Fahrzeuges. Damit Sie beim Tunen auf der sicheren Seite sind, gibt es einige Grundsätze zu beachten.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt im § 19 den Rahmen für Umrüstungen an Fahrzeugen vor. So benötigen Tuningteile ein spezielles Prüfzeugnis. Prüfzeugnisse enthalten neben Montagehinweisen auch Beschränkungen und Auflagen. Viele Tuningteile sind nur für bestimmte, im Prüfzeugnis aufgeführte Fahrzeugtypen zugelassen. Achten Sie beim Kauf von Tuningteilen darauf, dass die Anbauteile eine gültige originale Genehmigung aufweisen, welche dem Sachverständigen als Grundlage für die Einschätzung der Zulässigkeit und gegenseitigen Beeinflussung dient.
Mit diesen Prüfzeugnissen sind Sie auf der sicheren Seite:
- Allgemeine Bauartgenehmigungen ABG
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile ABE
- Auszüge oder Nachträge aus der Fahrzeuggenehmigung
- EG oder ECE Genehmigung
- Teilegutachten TGA
Ihre Vorteile
- kostengünstiger und fachkompetenter Service
- schnelle und unkomplizierte telefonische oder Online-Terminvereinbarung
- neutrale und unabhängige Expertenbeurteilungen
- zahlreiche Kontaktmöglichkeiten sowohl an den
- modernen Kfz-Prüfanlagen als auch vor Ort in den Prüfstützpunkt-Werkstätten