Hauptuntersuchung

Nach gesetzlichen Regelungen müssen alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft werden. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, kurz HU oder im Volksmund besser bekannt unter der Bezeichnung „TÜV“, ist eine der hauptamtlichen Tätigkeiten des TÜV Thüringen.
Die Prüfingenieure der TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG führen jährlich mehr als 270.000 Untersuchungen an den Prüfstützpunkten und Prüfstellen an Kraftfahrzeugen durch. Die rechtzeitige Vorstellung Ihres Fahrzeugs zur HU gehört zu den Halterpflichten. Achten Sie daher unbedingt auf Ihren nächsten HU-Termin. Diesen erkennen Sie an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen oder am Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). 

Die Fristen der Hauptuntersuchung der einzelnen Fahrzeugarten sind in der Anlage VIII der StVZO geregelt. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen und gehen Sie unangenehmen Mehrkosten aus dem Weg. Um lange Wartezeiten zu umgehen, nutzen Sie unseren Online-Service. 

Was wird bei der HU geprüft?

Bei der Hauptuntersuchung werden Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit der Bauteile und Systeme Ihres Fahrzeuges wie Bremsanlage, Lenkanlage, Sichtverhältnisse, lichttechnischen Einrichtungen, Achsen, Räder, Reifen, Fahrgestell, Rahmen, Aufbau, sonstige Ausstattung und Umweltbelastung überprüft.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden auf der Grundlage der EU-Verordnung 2021/392 die realen Verbrauchsdaten von Fahrzeugen der Klasse M1 u. N1 mit einer Erstzulassung nach dem 01.01.2021 ausgelesen und über das Kraftfahrtbundesamt an die Europäische Energieagentur übermittelt.

Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit dem Auslesen zu widersprechen. Nach Anforderung durch den Fahrzeughalter erhält dieser eine Bestätigung des Widerspruches oder auch die ausgelesenen Daten zur Verfügung gestellt.

Erstprüfung / Nachprüfung

Das Ergebnis der HU wird Ihnen in Form eines Untersuchungsberichtes ausgehändigt. Vorhandene Mängel und damit verbundene Risiken bespricht der Prüfingenieur mit Ihnen persönlich vor Ort. Alle bei der HU festgestellten Mängel muss der Halter des Fahrzeuges abstellen lassen. Bei erheblichen Mängeln ist eine Nachprüfunge erforderlich. Die Nachprüfung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU durchgeführt werden. Die exakten Daten zur Wiedervorführung Ihres Fahrzeugs finden Sie auf dem Untersuchungsbericht.

Sie benötigen eine Kopie des HU-Berichts oder anderer Untersuchungsberichte Ihres Fahrzeugs?
Kein Problem. Mit unserem Online-Formular können Sie schnell und bequem eine Zweitschrift beantragen!  

Ihre Vorteile

  • schnelle und unkomplizierte telefonische oder Online-Terminvereinbarung
  • Zügige Abwicklung komplexer Aufträge durch umfangreiche Datenbanken
  • Prüfingenieure mit umfangreicher Erfahrung mit Fahrzeugen aller Fabrikate

    Entgeltregelung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für den Kfz-Verkehr

    Die aktuelle Entgeltregelung für Hauptuntersuchungen und sonstige Untersuchungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite "Downloads Dokumente Auto & Verkehr".


    Kontakt

    TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG
    Konrad-Zuse-Straße 21 
    99099 Erfurt

    Telefon: 0361 4283-224