Zweitschrift eines Untersuchungsberichtes


Sollte das Original verloren gegangen sein oder fordert die Zulassungsbehörde bei An- und Ummeldungen von Fahrzeugen den aktuellen Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht), helfen wir gern weiter: Sie können bei uns Kopien der gültigen Hauptuntersuchung (HU), der gültigen Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems (UMA/AU) und Änderungsabnahmen erhalten. 

Wurde die entsprechende Untersuchung durch uns durchgeführt können wir Ihnen Anhand des amtlichen Kennzeichens (zum Zeitpunkt der Untersuchung) oder/und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) alle gültigen HU- und UMA/AU-Berichte der letzten zwei Jahre sowie alle Änderungsabnahmen der letzten zehn Jahre zur Verfügung stellen.  

Über das folgende Kontaktformular können Sie ein beglaubigtes Duplikat abfordern und wir senden Ihnen die benötigten Unterlagen umgehend mit der Rechnung zu. Alternativ kann auch ein Versand an die Zulassungsstelle erfolgen. 
Zweitschriften dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. 

Dies kann sein:

  • der Fahrzeughalter/Auftraggeber zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der aktuelle Fahrzeughalter bzw. Verfügungsberechtigte
  • eine Person, die in einer entsprechenden richterlichen Anordnung genannt ist 
  • Kfz-Zulassungsstelle / SVA

    Folgende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein)
    • Personalausweis (oder gleichwertiges Dokument) 
    • ggf. zusätzlich Kaufvertrag und
    • nach Halterwechsel seit der letzten Untersuchung ist die Einverständniserklärung des ehemaligen Fahrzeughalters/Auftraggebers erforderlich

    Hinweis:

    Die Erstellung der Zweitschrift(en) kann erst nach Vorliegen aller notwendigen Nachweise erfolgen! Diese Dokumente können im Original vorgelegt oder bei schriftlichen Anfragen per E-Mail an Zweitschrift@tuev-thueringen.de 
    zugesandt werden. Diese Nachweise werden nach Bearbeitung des Vorgangs fachgerecht durch uns vernichtet. 

    Für den Schutz der personenbezogenen Daten gelten die Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tuev-thueringen.de.   
    Für die Erstellung einer Zweitschrift wird nach gültiger Entgeltregelung ein Betrag in Höhe von 11,- € in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Zweitschrift(en) kann durch:
      • Barzahlung bei Abholung oder
      • Rechnungslegung erfolgen
      Für weitere Fragen rufen Sie uns bitte unter 0361 4283-288 an. 

      Auftrag an TÜV Thüringen e.V. amtlich anerkannte Überwachungsorganisation:

      Beantragung einer HU Zweitschrift
      Rechnungsanschrift
      Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
      Datenschutz *
      Wichtiger Hinweis:
      Ihre Anfrage kann erst bearbeitet werden, wenn Sie uns alle notwendigen Nachweise vorgelegt bzw. an uns zugesendet haben!  

      Kontakt

      TÜV Thüringen e.V.  
      amtlich anerkannte Überwachungsorganisation

      Telefon: 0361 4283-224 
      Fax: 0361 4283-245