Zweitschrift eines Untersuchungsberichtes
Sollte das
Original verloren gegangen sein oder fordert die Zulassungsbehörde bei An- und
Ummeldungen von Fahrzeugen den aktuellen Hauptuntersuchungsbericht
(HU-Bericht), helfen wir gern weiter: Sie können bei uns Kopien der gültigen
Hauptuntersuchung (HU), der gültigen Untersuchung des Motormanagement- und
Abgasreinigungssystems (UMA/AU) und Änderungsabnahmen erhalten.
Wurde die
entsprechende Untersuchung durch uns durchgeführt können wir Ihnen Anhand des
amtlichen Kennzeichens (zum Zeitpunkt der Untersuchung) oder/und der
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) alle gültigen HU- und UMA/AU-Berichte der
letzten zwei Jahre sowie alle Änderungsabnahmen der letzten zehn Jahre zur
Verfügung stellen.
Über das folgende Kontaktformular können Sie ein beglaubigtes Duplikat
abfordern und wir senden Ihnen die benötigten Unterlagen umgehend mit der
Rechnung zu. Alternativ
kann auch ein Versand an die Zulassungsstelle erfolgen.
Zweitschriften dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die ein berechtigtes
Interesse nachweisen können.
Dies kann sein:
- der Fahrzeughalter/Auftraggeber zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der aktuelle Fahrzeughalter bzw. Verfügungsberechtigte
- eine Person, die in einer entsprechenden richterlichen Anordnung genannt ist
- Kfz-Zulassungsstelle / SVA
Folgende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein)
- Personalausweis (oder gleichwertiges Dokument)
- ggf. zusätzlich Kaufvertrag und
- nach Halterwechsel seit der letzten Untersuchung ist die Einverständniserklärung des ehemaligen Fahrzeughalters/Auftraggebers erforderlich
Hinweis:
Die Erstellung der Zweitschrift(en) kann erst nach Vorliegen aller notwendigen Nachweise erfolgen! Diese Dokumente können im Original vorgelegt oder bei schriftlichen Anfragen per E-Mail an Zweitschrift@tuev-thueringen.de
zugesandt werden. Diese Nachweise werden nach Bearbeitung des Vorgangs fachgerecht durch uns vernichtet. Für den Schutz der personenbezogenen Daten gelten die Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tuev-thueringen.de.
Für die Erstellung einer Zweitschrift wird nach gültiger Entgeltregelung ein Betrag in Höhe von 11,- € in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Zweitschrift(en) kann durch:
- Barzahlung bei Abholung oder
- Rechnungslegung erfolgen
Für weitere Fragen rufen Sie uns bitte unter 0361 4283-288 an.
Auftrag an TÜV Thüringen e.V. amtlich anerkannte Überwachungsorganisation:
Beantragung einer HU Zweitschrift
Wichtiger Hinweis:
Ihre Anfrage kann erst bearbeitet werden, wenn Sie uns alle notwendigen Nachweise vorgelegt bzw. an uns zugesendet haben!
Kontakt
TÜV Thüringen e.V.
amtlich anerkannte Überwachungsorganisation
Telefon: 0361 4283-224
Fax: 0361 4283-245