Wohnmobile und Caravans mit Flüssiggasanlagen
Prüfung von Flüssiggasanlagen DVGW G607
Flüssiggasanlagen sorgen in Wohnwagen und Wohnmobilen für Behaglichkeit und Komfort, sie sind deshalb nicht mehr wegzudenken. Doch gerade Mängel an den Flüssiggasanlagen können nicht nur viel Geld kosten, sondern im schlimmsten Fall Menschenleben fordern. Lassen Sie deshalb die Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein- oder umbauen und achten Sie auf die Festlegungen in der Bedienungsanleitung.
Flüssiggasanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Instandsetzung und in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden. Bei der Erstprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Dieses sollten Sie im Fahrzeug mitführen. Darin werden alle Änderungen und die regelmäßigen Prüfungen vermerkt. Die Prüffrist für Flüssiggasanlagen beträgt zwei Jahre und wird mit einer Plakette dokumentiert. Vertrauen Sie bei der Prüfung Ihrer Anlage auf die Kompetenz und die langjährige Erfahrung der Sachverständigen des TÜV Thüringen.
Über das Kontaktformular können Sie mit uns in Verbindung treten. Die Sachverständigen des TÜV Thüringen sind Ihre kompetenten Ansprechpartner zum Thema Mobilität und Sicherheit. Oder vereinbaren Sie gleich online einen Termin an der Prüfanlage in Ihrer Nähe.
Ihre Vorteile
- kostengünstiger und fachkompetenter Service
- schnelle und unkomplizierte telefonische oder Online-Terminvereinbarung
- neutrale und unabhängige Expertenbeurteilungen
- zahlreiche Kontaktmöglichkeiten sowohl an den
- modernen Kfz-Prüfanlagen als auch vor Ort in den Prüfstützpunkt-Werkstätten