Umweltplakette
Wo gibt es die Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette?
Beziehen kann man die Umweltplakette in Deutschland bei Zulassungsbehörden, bei technischen Überwachungsvereinen, also an allen TÜV-Stationen wie beispielsweise den Kfz-Prüfanlagen des TÜV Thüringen oder in Fachwerkstätten, die eine Berechtigung zur Durchführung einer Abgasuntersuchung (AU) haben.
Was kostet die Umweltplakette?
Die Kosten einer Umweltplakette sind Deutschland nicht einheitlich geregelt. Beim TÜV Thüringen kostet sie an den Kfz-Prüfanlagen 6 Euro. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge kann die Umweltplakette mehr kosten.
In welchen Städten brauche ich eine Umweltplakette?
Die Ländern und Kommunen melden die aktuellen Umweltzonen an das Umweltbundesamt. Auf dieser Kartenübersicht des Umweltbundesamtes finden Sie die derzeitigen Umweltzonen.
http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html
Was passiert wenn ich ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fahre?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Einfahren in eine Umweltzone ohne entsprechende Plakette wird mit einem Bußgeld von 80 Euro gelegt. Auch der stehende Verkehr und ausländische Fahrzeuge sind davon betroffen. Autofahrer sollten sich daher im Vorfeld informieren, ob es am Zielort eine Umweltzone gibt. Wer nur selten in Regionen mit Umweltzonen unterwegs ist und sich die Investition in eine Umweltplakette sparen möchte, kann sein Fahrzeug in der Regel auf Park-and-Ride-Plätzen außerhalb der Umweltzonen abstellen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Innenstädte erreichen.
Welche Plakettenfarben gibt es?
Die einem Kraftfahrzeug zugeordnete Plakettenfarbe ergibt sich aus der jeweiligen Schadstoffemissionsklasse und einem gegebenenfalls verbauten Partikelminderungssystem. Es gibt die Farben rot, gelb und grün. Jedoch sind inzwischen in Deutschland die allermeisten Umweltzonen nur noch für Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette freigegeben.
Wer ist von den Verkehrsverboten der Umweltzone nicht betroffen?
- Mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge wie Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz"
- Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „BI“ haben
- Fahrzeuge, die über Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung verfügen wie Polizei, Zoll, Feuerwehr
- Fahrten von Fahrzeugen nichtdeutscher Truppen im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit, die aus dringenden militärischen Gründen durchgeführt werden müssen
- Zivile Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben genutzt werden
- Oldtimer mit H-Kennzeichen
Haben Sie Fragen zur Umweltplakette?
Unsere Sachverständigen beantworten gern Ihre Fragen. Nutzen Sie auch ganz bequem die Anmeldung an den Prüfanlagen über die Online-Terminanfrage.