Prüfung nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)


Unternehmer die im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig sind, unterliegen den Bestimmungen der BOKraft. Die BOKraft enthält Vorgaben, die eine zuverlässige und sichere Beförderung von Personen in Kraftfahrzeugen oder Kraftomnibussen sicherstellen sollen. Sowohl für Kraftomnibus-, als auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen ist sie von grundlegender Bedeutung. Neben einer wiederkehrenden Prüfung zusätzlich zur Hauptuntersuchung schreibt die BOKraft auch eine außerordentliche Hauptuntersuchung vor der ersten Inbetriebnahme eines Fahrzeuges in einem Unternehmen vor. Sowohl die Prüfung nach § 41 BOKraft als auch nach § 42 BOKraft wird von den Sachverständigen des TÜV Thüringen durchgeführt. Die Prüfung bezieht sich dabei auf bestimmte Ausrüstungsvorschriften.


Die wichtigsten Prüfpunkte sind:

  • Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
  • automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
  • Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen
  • gültige Eichung des Fahrpreisanzeigers bzw. des Wegstreckenzählers bei Taxen und Mietwagen
  • Farbgebung von Taxen
  • Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen

Ihre Vorteile

  • kostengünstiger, flexibler und fachkompetenter Service
  • Nutzen des Know-hows zu Fragen der Technik und gesetzlicher Regelungen
  • Sie erhalten zuverlässige Verkehrs- und Betriebssicherheit für den Fuhrpark
  • Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, alles andere erledigen wir

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