Prüfung und Genehmigungsservice für Antriebssysteme


Das A und O für Fahrzeuge und Systeme, Bauteile oder selbständige technische Einheiten zum Einbau in diese Fahrzeuge ist die Marktzulassung in Form einer erteilten Genehmigung. Die Erteilung einer Genehmigung basiert auf einem abgeschlossenen Typgenehmigungsverfahren, dem umfangreiche Prüfungen voraus gehen. Diese Prüfungen werden vom Technischen Dienst im TÜV Thüringen durchgeführt.

Benannter Technischer Dienst

Der Technische Dienst im TÜV Thüringen wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für das Gesamtfahrzeug benannt. Der TÜV Thüringen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie als Hersteller von Fahrzeugen mit neuen oder alternativen Antriebssystemen umfänglich im Genehmigungsverfahren - von der Antragstellung bis zum Erhalt der Genehmigungen. Unsere Fachexperten prüfen und begutachten Fahrzeuge, Systeme, Bauteile sowie selbständige technische Einheiten hinsichtlich der Erfüllung relevanter Europäischer Richtlinien und ECE-Regelungen (Homologation). Die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Nachrüstsystemen für diese Fahrzeuge stellt sicher, dass die gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden.

Unterstützung neuer Technologien

Gesamtfahrzeug:
  • Prüfung der notwendigen Einzelrechtsakte im Typgenehmigungsverfahren [2007/46/EG]
  • Prüfung der notwendigen Einzelrechtsakte im Typgenehmigungsverfahren [VO(EU)167/2013]
  • Vollständige Abarbeitung im Typgenehmigungsverfahren
  • Prüfung dafür erforderlicher Dokumentation des Herstellers
E-Mobilität:
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Genehmigungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge
  • Entwicklungsbegleitende Prüfungen
  • Prüfung der erforderlichen Einzelrechtsakte im Typgenehmigungsverfahren
  • Elektromagnetische Verträglichkeit gemäß UN ECE-R10
  • Anforderungen an den Elektroantrieb gemäß UN ECE-R100
Flüssig- und Erdgasantriebe:
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Genehmigungen für LPG- oder CNG-Nachrüstsysteme zum Einbau in den Antriebsstrang von Kraftfahrzeugen.
  • Entwicklungsbegleitende Prüfungen
  • Prüfung der erforderlichen Einzelrechtsakte im Typgenehmigungsverfahren
  • Spezielle Nachrüstsysteme für Flüssiggas (LPG) sowie für komprimiertes Erdgas (CNG) zum Einbau in Kraftfahrzeuge zur Verwendung in ihrem Antriebssystem gemäß UN ECE-R115
Verbrennungsmotoren:
An Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren unterstützen wir Sie mit der
  • Messung der Emission von Schadstoffen
  • Leistungsmessung
  • Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs

Ihre Vorteile

  • Bedarfsgerechter Service über das komplette Typgenehmigungsverfahren
  • Entwicklungsbegleitende Unterstützung und Planung