Gewässerschutz

Überall in Industrie und Landwirtschaft kommen wassergefährdende Stoffe vor. Damit umzugehen, sie zu lagern, abzufüllen, und zu verwenden erfordert große Sorgfalt und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Gelangen wassergefährdende Stoffe in den Boden, werden dieser und das Grundwasser kontaminiert.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert dieses Thema in Agrarunternehmen. Nicht nur, dass es sehr viele wassergefährdende Stoffe wie Gülle, Diesel, Altöle, Flüssigdünger, Pflanzenschutzmittel oder Desinfektionsmittel gibt, sondern die Verunreinigung des Bodens führt potenziell zum Verlust dieser Ressource.

Sicherheit für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

Für die Lagerung, das Abfüllen und Umfüllen (LAU-Analgen) und die Handhabung, das Behandeln oder das Verwenden (HBV-Anlagen) von wassergefährdenden Stoffen sowie Biogasanlagen und JGS-Anlagen werden Anlagenkonfigurationen und Ausrüstungen benötigt, an die besondere Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Dichtheit und Materialbeständigkeit gestellt werden. Konkret sind diese Anforderungen ab August 2017 bundesweit einheitlich in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), den zugehörigen Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) und weiteren Regelwerken festgehalten. Die AwSV hat die länderspezifischen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) abgelöst. In der AwSV und den Technischen Regeln werden darüber hinaus Anforderungen an die Qualifikation von Fachbetrieben und Sachverständigen, die die Errichtung, Wartung bzw. Prüfung solcher Anlagen übernehmen, festgelegt.

Angebote

Das Leistungsspektrum umfasst bei der Errichtung von Anlagen:
  • Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, behördlich angeordnete sowie freiwillige Prüfungen von LAU- und HBV-Anlagen sowie Biogas- und JGS-Anlagen
  • regelwerkskonforme und aussagekräftige Dokumentation aller Prüfungen
  • Bewertung von Planungsunterlagen und fachkundige Bauüberwachung für den sicheren Betrieb
  • Dichtigkeitsprüfung und Bewertung von Güllebehältern, Fermentern und Rohrleitungen von Biogasanlagen
  • Prüfung von Abfüllplätzen an Tankanlagen und Flüssigdüngerlagerstätten
  • Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern
  • Erstellung eines Anlagenkatasters
  • WHG-Fachbetriebs-Qualifizierung sachkundigen Personals
sowie bei Außerbetriebnahme und Stilllegung von Anlagen die Dokumentation.

Vorteile für unsere Kunden

Durch unsere Leistungen erreichen Sie:
  • Rechtssicherheit,
  • Risikominderung und
  • Verbesserung der Betriebssicherheit und Dokumentation.

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