Entsorgungsfachbetrieb - Informationen zu Prüfzeichen und Zertifikat
Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb basiert auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der TÜV Thüringen als zugelassene Technische Überwachungsorganisation schließt mit einem Entsorgungsunternehmen einen Überwachungsvertrag ab, wenn das Unternehmen die in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) genannten Anforderungen an einen Entsorgungsfachbetrieb erfüllt. Bei einem jährlich durchzuführenden Audit prüfen die unabhängigen Experten die Betriebsorganisation, die Zuverlässigkeit und Eignung des Betriebsinhabers, die Dokumentation und Nachweisführung, die Qualifikation und Einweisung des Personals, das Einhalten von Umwelt- & Gefahrgutvorschriften sowie des Versicherungs- und Arbeitsschutzes.
Bis zum Jahr 2020 hat der TÜV Thüringen Prüfzeichen in einem anderen Design verwendet. Diese sind bis zu Ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.
Prüfkriterien
Werkstattorganisation
Der Betrieb muss gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln
Selbständiges Wahrnehmen einer oder mehrerer dieser Tätigkeiten auf Grund der organisatorischen, personellen und technischen Ausstattung
Erfüllen der in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) genannten Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit sowie an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen
Das Prüfzeichen gilt:
Für die Fähigkeit der Organisation, Abfälle fachgerecht in den genannten Tätigkeitsfeldern zu entsorgen beziehungsweise an der Entsorgung mitzuwirken.
Das Prüfzeichen gilt nicht:
für die Qualität der ausgeführten Tätigkeiten an sich.