Fachbetrieb WHG
Das TÜV Thüringen-Prüfzeichen "Fachbetrieb nach WHG" dürfen Unternehmen führen, die Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen, wenn sie mit uns einen Überwachungsvertrag abgeschlossen haben. Solch ein Überwachungsvertrag kommt erst nach eingehender Prüfung des Unternehmens zustande. Dabei muss das Unternehmens belegen, dass ausreichende Kenntnisse über das Wasserhaushaltsgesetz vorhanden sind, mindestens eine sachkundige Person beschäftigt ist und das Unternehmen über geeignete Geräte und Ausrüstung verfügt. Diese Prüfung wird alle 2 Jahre wiederholt.
Bis zum Jahr 2020 hat der TÜV Thüringen Prüfzeichen in einem anderen Design verwendet. Diese sind bis zu Ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.
Prüfkriterien
Sachkundiges Personal
Mindestens eine Person im Unternehmen muss über die Qualifikation "Fachbetriebsbeauftragter für Gewässerschutz" verfügen.
Vorhandensein erforderlicher Geräte und Ausrüstungen
Überwachungsvertrag
Der Überwachungsvertrag muss über die entsprechenden Anlagearten und Tätigkeiten ausgestellt und gültig sein.