Mobilität & Verkehr Hauptuntersuchung, autonomes Fahren, Verkehrssicherheit, HU
Metastudie zu Fahrerassistenzsystemen: TÜV Thüringen Prüfanlage Gera wird Musterprüfstelle
In einer großangelegten Metastudie untersuchen die Prüforganisationen im gesamten Bundesgebiet gemeinsam mit der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH und dem TÜV-Verband, wie zuverlässig die Eigendiagnose sicherheitsrelevanter Funktionen von Fahrerassistenzsystemen (ADAS) in modernen Fahrzeugen ist. Die Fahrzeug-Experten des TÜV Thüringen sind aktiv an den ADAS-Arbeitsgruppen zur Studie beteiligt. Die TÜV Thüringen Kfz-Prüfanlage in Gera wird dafür zu einer Musterprüfstelle zur Prüfung der lichttechnischen Einrichtung während der Fahrt des Fahrzeugs entwickelt. Daneben gibt es weitere Musterprüfstellen für verschiedene andere ADAS-Systeme bei den beteiligten Prüforganisationen.
Die Studie kommt zum Schluss, dass sicherheitsrelevante Funktionseinbußen auftreten können, ohne dass die Fahrzeugeigendiagnose einen Fehler meldet oder den Fahrenden warnt. Bei der Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen werden zwar bereits heute Fahrerassistenzsysteme unter anderem über die elektronische Fahrzeugschnittstelle geprüft. Es ist jedoch notwendig, die heutige Prüfung um geeignete Funktions- und Wirkungsprüfungen zu ergänzen und damit die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern.
Mit der EU-Verordnung 2019/2144 sind zentrale sicherheitsrelevante Assistenzsysteme wie beispielsweise ein automatischer Notbremsassistent oder ein Spurhalteassistent seit Juli 2022 für neu homologierte Fahrzeuge und seit Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge vorgeschrieben. Die Metastudie erwartet bis 2030 eine Marktdurchdringung von rund 50 Prozent. Damit wächst die Bedeutung dieser Systeme für die Verkehrssicherheit und zugleich die Aufgabe, ihre Funktion über die gesamte Fahrzeuglebensdauer sicherzustellen.
Fahrerassistenzsysteme werden bereits heute durch Sichtprüfung, Kontrollleuchten und die Auswertung von elektronischen Diagnosedaten bei einer HU geprüft. Allerdings kann die Funktion der Umfeldsensoren und der Assistenzsysteme durch Beschädigungen, Alterung, unsachgemäße Reparaturen, fehlerhafte oder unterlassene Kalibrierungen und Veränderungen am Fahrzeug beeinträchtigen werden. Besonders kritisch sind relevante Funktionseinbußen, die innerhalb der Toleranzen der Eigendiagnose liegen und deshalb keinen Fehlereintrag oder keine Warnung für den Fahrenden auslösen – diese Prüflücke zeigt die Metastudie auf. Deshalb muss die Hauptuntersuchung um geeignete Prüfungen der tatsächlichen Funktion und Wirkung ergänzt werden.
In der Studie werden mehrere Ansätze beschrieben, die derzeit entwickelt und erprobt werden. Statische Prüftechnik kann einzelne Radar- oder Kamerasensoren und ihre Ausrichtung untersuchen. Auf Gesamtsystemebene können szenarienbasierte Verfahren die Reaktion des Fahrzeugs auf simulierte oder reale Verkehrssituationen ermitteln. Diese Prüfungen können auf einem Rollenprüfstand oder während einer Prüffahrt mit geeigneten Targets durchgeführt werden. Für die Prüfung der lichttechnischen Einrichtung soll die Kfz-Prüfanlage Gera vom TÜV Thüringen als Musterprüfstelle ausgebaut werden.
Über die Metastudie
Die Metastudie mit dem Titel „Evaluierung des Bedarfs einer Funktions- und Wirkungsprüfung für Fahrerassistenzsysteme (ADAS) im Rahmen der Hauptuntersuchung auf Grundlage einer Meta-Analyse“ wertet eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen aus. Sie betrachtet das Sicherheitspotenzial der Systeme, bekannte Fehlerfälle im Fahrzeugbestand und mögliche Prüfverfahren. Die vollständige Studie ist hier abrufbar: https://fsd-web.de/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-28_Metastudie-Pruefbedarf-ADAS.pdf