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Powerbanks im Flugzeug: Sicher unterwegs mit Lithium-Ionen-Akkus

Neue Vorgaben im Luftverkehr sollen das Brandrisiko durch Lithium-Ionen-Akkus weiter reduzieren. Der TÜV-Verband erklärt, welche Regeln für Powerbanks gelten und wie sich die mobilen Energiespeicher sicher nutzen lassen.

Das Smartphone dient als Bordkarte, die Kopfhörer begleiten den Langstreckenflug und das Tablet verkürzt die Wartezeit am Gate: ohne Powerbank geht für viele Reisende heute kaum noch etwas. Doch wer den mobilen Energiespeicher mit ins Flugzeug nimmt, muss sich auf neue Vorgaben einstellen. Internationale Luftfahrtorganisationen und zahlreiche Fluggesellschaften haben ihre Regeln für den Transport und die Nutzung von Powerbanks an Bord verschärft. Mehrere Vorfälle mit Lithium-Ionen-Akkus im internationalen Flugverkehr haben die Risiken der Energiespeicher erneut in den Fokus gerückt. „Powerbanks sind grundsätzlich sichere Produkte, wenn sie hochwertig verarbeitet und sachgerecht genutzt werden“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte beim TÜV-Verband. „Lithium-Ionen-Akkus speichern allerdings auf kleinem Raum sehr große Energiemengen. Werden Akkuzellen stark beschädigt, kann es im Inneren zu einem Kurzschluss kommen. Dabei entstehen innerhalb kürzester Zeit sehr hohe Temperaturen. Die betroffene Zelle kann sich unkontrolliert erhitzen und eine thermische Kettenreaktion auslösen, bei der sich die Hitze auf benachbarte Akkuzellen überträgt. Dadurch können Rauch und Flammen entstehen.“

Powerbanks nur im Handgepäck transportieren

Powerbanks bestehen aus einer oder mehreren Lithium-Ionen-Zellen und einer elektronischen Steuerung mit verschiedenen Schutzschaltungen. Werden die Akkuzellen beschädigt oder kommt es zu einem internen Defekt, können selbst diese Schutzmechanismen einen Batteriebrand nicht immer verhindern. Lithium-Ionen-Akkus unterliegen im Luftverkehr deshalb besonderen Sicherheitsvorschriften. Entscheidend ist nicht die Reiseflughöhe oder der Kabinendruck, sondern dass ein Defekt an Bord möglichst früh erkannt und unmittelbar beherrscht werden kann. Deshalb dürfen Powerbanks grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden. So kann die Kabinenbesatzung im Ernstfall schnell eingreifen, während ein Batteriebrand im aufgegebenen Gepäck deutlich schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen wäre. „Für die Sicherheit kommt es nicht nur auf das Produkt selbst an, sondern auch auf den richtigen Transport“, sagt Dinkler. „Powerbanks sollten vor mechanischen Belastungen geschützt und so verstaut werden, dass ihre Kontakte nicht mit metallischen Gegenständen in Berührung kommen können. Schon ein Sturz auf einen harten Boden oder starker Druck durch schweres Gepäck kann die Akkuzellen beschädigen. Ebenso können lose transportierte Powerbanks, die in einer Tasche oder einem Rucksack mit Schlüsseln, Münzen oder anderen Metallgegenständen in Kontakt kommen, einen Kurzschluss verursachen. Schutzkappen, Schutzhüllen oder die Originalverpackung können dieses Risiko deutlich reduzieren.“ Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Powerbanks sollten grundsätzlich nicht mehr verwendet und auch nicht auf Flugreisen mitgenommen werden. Solche Veränderungen können auf einen Defekt der Akkuzellen hinweisen und das Risiko eines Batteriebrandes deutlich erhöhen. Je nach Airline dürfen Powerbanks während des Fluges nicht mehr zum Laden anderer Geräte verwendet werden. Teilweise ist auch das Aufladen der Powerbank selbst untersagt. Einige Fluggesellschaften verlangen außerdem, dass die Geräte während des gesamten Fluges griffbereit bleiben und nicht im Gepäckfach verstaut werden.

Beim Kauf auf Geprüfte Sicherheit achten

Denn nicht jede Powerbank bietet das gleiche Sicherheitsniveau. Besonders bei sehr günstigen Angeboten oder Produkten unbekannter Hersteller lohnt sich ein genauer Blick. Fehlen Angaben zum Hersteller, zur Kapazität oder zu den technischen Daten, sollten Verbraucher:innen skeptisch sein. Auch eine sauber verarbeitete Oberfläche und stabile Anschlüsse können Hinweise auf die Qualität eines Produkts geben. Wer eine Powerbank auf Flugreisen nutzen möchte, sollte außerdem auf die angegebene Energie in Wattstunden (Wh) achten. Powerbanks bis 100 Wh – das entspricht bei den meisten handelsüblichen Geräten etwa 27.000 Milliamperestunden (mAh) – dürfen in der Regel ohne besondere Genehmigung im Handgepäck mitgeführt werden. Für Geräte mit einer Energie von 100 bis 160 Wh ist häufig die Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich. Da Fluggesellschaften teilweise zusätzliche oder strengere Vorgaben festlegen können, ist es empfehlenswert, sich bereits vor Reiseantritt über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren. „Beim Kauf einer Powerbank kommt es nicht allein auf die Kapazität oder die Ladeleistung an, sondern vor allem auf die integrierten Sicherheitsmechanismen“, so Dinkler. „Hochwertige Geräte verfügen unter anderem über Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung und Kurzschlüsse. Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass der Hersteller die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften erklärt. Zusätzliche Orientierung bieten unabhängige Prüfnachweise wie das GS-Zeichen.“