Genehmigungsmanagement nach BImSchG

Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (4. BImSchV) errichten bzw. eine bestehende Anlage ändern? Der TÜV Thüringen unterstützt Sie gern bei der Ausarbeitung der dazu notwendigen Antrags- bzw. Anzeigeunterlagen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist auf Grund der vielen inneren Verzweigungen und dem komplexen Anwendungsbereich ein schwer handhabbares Gesetz. Die Experten des TÜV Thüringen verfügen über langjährige Erfahrungen im Umgang und in der Interpretation mit dem Gesetz. Mit unserem Know-how und der Kompetenz bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung vor, während und nach der Antragstellung.

Unser BImSchG - Service:

Beratung
  • hinsichtlich der Anwendung des BImSchG, seinen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
  • bei geplanten Änderungen
  • Klärung der behördlichen Angelegenheiten im Vorfeld der Erarbeitung
Genehmigungsantrag
  • Erarbeitung von Genehmigungsanträgen nach §§ 4 und 16 BImSchG und von Anzeigen nach § 15 BImSchG
  • Begleitung der Genehmigungsverfahren
  • Behördenmanagement
  • Abstimmungen zum terminlichen Verlauf und zur öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen
  • Formgerechte Erarbeitung der Antrags- bzw. Anzeigeunterlagen
Umweltverträglichkeitsstudien
  • Ausarbeitung von Unterlagen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Ermittlung der Umweltrelevanz des Vorhabens
  • Darstellung des Schadstoffeintrages in die Umwelt
  • Erarbeitung und Bewertung von Fachgutachten
  • Prüfung der Genehmigungsunterlagen
  • sicherheitstechnische Betrachtung des Vorhabens nach Störfall-Verordnung (StörfallVO)
  • Teilnahme an Scoping- und Erörterungsterminen
Erarbeitung von Fachgutachten
  • Koordination von Zusatzleistungen zur Erarbeitung von Fachgutachten (wie z.B. Ermittlung der Ableithöhe, Schallprognose oder Betrachtungen gemäß Störfall-Verordnung),
  • Stellungnahmen und Berechnungen
Stellung von externen Immissionsschutzbeauftragten. 

Weiterhin übernehmen wir für Sie die Erarbeitung von
  • Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und nach PRTR
  • Konzepten zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 Störfall-Verordnung
  • Sicherheitsberichten nach § 9 Störfall-Verordnung

Vorteile für unsere Kunden

  • Experten-Beratung aus einer Hand zu den genehmigungs- relevanten Rechtsgebieten
  • enger Kontakt zu anderen Sachverständigen/Gutachtern (z. B. Betriebssicherheit/ BetrSichV,Störfallverordnung/ 12.BImSchV)
  • umfangreiche Erfahrungen mit Behörden/Verwaltungs- recht
  • neutrale Bewertung und Verfahrensbeschleunigung