Prüfung der Cybersecurity

Durch den Einsatz von IT-basierten Technologien und steigendem Vernetzungsgrad von Automatisierungssystemen können sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen zum Ziel von Manipulationen werden. Dies betrifft alle Arten von Maschinen und Anlagen sowie deren Prozessanwendungen. Der Arbeitgeber muss die möglichen Gefährdungen beurteilen und daraus notwendige Maßnahmen für das sichere Verwenden von Arbeitsmitteln ableiten. Zu Arbeitsmitten zählen auch überwachungsbedürftige Anlagen nach ÜAnlG (Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen), welche durch eine ZÜS (zugelassene Überwachungsorganisation) zu prüfen sind. Für Anlagen, die einer Cybersicherheitsbedrohung unterliegen, werden auch Prüfanforderungen als Schutzmaßnahmen formuliert.


Prüfungen sind durchzuführen:

  • zur Wirksamkeitsprüfung bei Prüfung vor Inbetriebnahme und in zeitlichen Abständen
  • nach Änderungen der Anlage, die die Sicherheit beeinflussen können
  • bei neuen Erkenntnissen nach Cyber - Sicherheitsvorfällen
  • bei Überarbeitung des technischen Regelwerkes
  • nach Änderungen des sicherheitstechnischen Niveaus
  • bei Änderungen des Standes der Technik beim Bereitstellen auf dem Markt

TÜV Thüringen-Leistungen zur Cybersecurity

Die Sachverständigen des TÜV Thüringen führen Inspektion mit folgenden Inhalten durch:

  • erstmalige Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlage nach Inbetriebnahme, entsprechend §15 Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)
  • Prüfung der Anlage und derer Anlagenteile nach prüfpflichtiger Änderung nach §15 BetrSichV
  • Wiederkehrende Prüfung nach §16 BetrSichV
  • Prüfung nach §14 BetrSichV von Arbeitsmitteln
  • Außerordentliche Prüfung oder zusätzlich gewünschte Prüfung von Anlagenteilen
  • Prüfung der Anforderungen an Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS)
Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem Inspektionsbericht zusammengefasst. Dieser dient dem Betreiber gleichzeitig als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Inspektionsfristen

Die Inspektionen finden, wenn möglich, im Rahmen der Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung statt.


Kontakt

Fachgebiet Industrie Service 

Tel.: 0800 8881990

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