Zertifizierung von Seilbahnen und Schleppliften

Seilbahnen sind Massenverkehrsmittel, die täglich von tausenden Menschen benutzt werden. Damit Unfälle und technisches Versagen vermieden werden, unterliegen Seilschwebebahnen, Schlepplifte und Standseilbahnen besonderen Sicherheitsstandards, die für in Europa betriebene Anlagen in der europäischen Seilbahnverordnung (EU) 2016/424 festgelegt sind. In der Verordnung sind daher einheitliche Prüfverfahren für Sicherheitsbauteile und Teilsysteme von Seilbahnen festgelegt. Erfüllen Sicherheitsbauteile und Teilsysteme die Kriterien der Verordnung, erhalten sie die CE-Kennzeichnung. CE-gekennzeichnete Teile können in allen Mitgliedstaaten zu den gleichen Bedingungen gekauft werden.

Unser Angebot als Notifizierte Stelle Seilbahnen

Der TÜV Thüringen ist Notifizierte Stelle für Seilbahnen nach der europäischen Seilbahnverordnung (EU) 2016/424 und besitzt die Kompetenz zur  Zertifizierung von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen gemäß Verordnung (EU) 2016/424 :
  • EU-Baumusterprüfung (Modul B)
  • Prüfung auf Konformität mit der Bauart (Modul F)
  • Einzelprüfung (Modul G)
Konformitätsbewertung von nachfolgenden Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen, die in nachstehenden Teilsystemen Verwendung finden:
  • Antriebe und Bremsen
  • Mechanische Einrichtungen
  • Fahrzeuge
  • Elektrotechnische Einrichtungen
  • Bergeeinrichtungen
Als Prüf- und Zertifizierungsstelle unterstützen die Seilbahnexperten die Herstellern und Planern mit Ihrem Fachwissen und aktuellsten Richtlinienkenntnissen.

Vorteile

  • Kostenoptimierung bei der Planung und Entwicklung durch frühzeitige Einbindung der Sachverständigen
  • Einbeziehen von ausgewiesener Fachkompetenz
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Anlage durch Erhöhen der Anlagenverfügbarkeit
  • Verbesserung der Anlagen- und Betriebssicherheit
  • Verbesserung der Rechtssicherheit
  • Erfüllen gesetzlicher Pflichten