Aufzug Inbetriebnahme & Zertifizierung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Die Sicherheit der Passagiere steht bei der Nutzung von Aufzugsanlagen im Fokus unserer Tätigkeit als Notifizierte Stelle. Neugebaute Aufzüge unterliegen den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU) und der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Die Experten des TÜV Thüringen begleiten solche Projekte beginnend mit der Planungsphase bis zur Konformitätsbewertung Ihrer Aufzüge. Als Benannte Stelle für die Konformitätsbewertung von Aufzügen und deren Sicherheitsbauteilen bietet der TÜV Thüringen:
- Endabnahme und Einzelprüfung von Aufzugsanlagen nach der Richtlinie 2014/33/EU, Anhang V und VIII
- Baumusterprüfungen von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauteilen nach der Richtlinie 2014/33/EU Anhang IV Teil A
- Baumusterprüfungen von Aufzugsanlagen nach der Richtlinie 2014/33/EU Anhang IV Teil B
Nach erfolgreichem Abschluss eines Konformitätsbewertungsverfahrens wird die Konformität der Aufzugsanlage mit den Anforderungen der europäischen Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU) durch ein international anerkanntes Dokument bescheinigt.
Vorteile
- Reduzierung der Planungs- und Entwicklungskosten
- Dokumente einer renommierten Notifizierten Stelle verbessern das Kundenvertrauen
- Gewährleisten eines hohen Sicherheitsniveaus
- Sicherung einer hohen Qualität und damit Werthaltigkeit
- Erhöhung der Betriebssicherheit