Prüfungen an Tankstellen
Auf Tankstellen findet man Abgabeeinrichtungen für Ottokraftstoff und Diesel. Nicht selten findet man zusätzlich auch Anlagen zur Abgabe von Autogas (LPG), Erdgas (CNG und LNG), Wasserstoff (H2) und AdBlue. An Tankstellen werden durch die Vielzahl von Kraft- und Hilfsstoffen hohe Ansprüche an die Ausrüstung und den sicheren Betrieb der Anlagen gestellt. Dabei sind die Aspekte Explosionsschutz, Druckgefährdungen, Wassergefährdung und Immissionsschutz von besonderer Bedeutung. Der TÜV Thüringen e.V. unterstützt die Betreiber von Tankstellen bei der Umsetzung relevanter Vorschriften, Verordnungen und Normen und sorgt, mit Ihnen als unser Kunde, für einen sicheren Betrieb der technischen Anlagen. Unsere Experten vom TÜV Thüringen bieten Tankstellenbesitzern zuverlässige und fachgerechte Prüfungen in allen Rechtsbereichen.
Vorteile
- Einzelprüfungen werden, (wenn gewünscht) gebündelt, d.h. es gibt einen zentraler Prüftermin für alle Rechtsbereiche des Betankungsequipments
- Reduzierung von Doppelprüfungen und Vermeiden von Lücken im Prüfumfang
- Abstimmung mit Wartungskontraktor über Vorarbeiten
- Reduzierung des Prüfungsaufwandes seitens des AG
- Zentrale Projektabwicklung mit einem Ansprechpartner für Fragen rund um die Prüfung
- Überwachung der Prüffristen und rechtzeitige Information über anstehende Prüfungen
- Unterstützung bei behördlichen Anfragen und Aufforderungen
- Reduzierter Aufwand für Monteure der Wartungsunternehmen bei der Prüfung
Unser Angebot für Sie
- Prüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV, AwSV, 20. und 21. BImSchV
- Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV, AwSV, 20. und 21. BImSchV
- Prüfungen bei Stilllegungen nach AwSV
- Prüfbericht im Rahmen des Erlaubnisverfahrens
- Einsicht in die relevanten Dokumente (Erlaubnis- und Genehmigungsbescheide, Prüfdokumentationen, Herstellerdokumentationen)
- Überprüfung der Lagerbehälter, Zapfsäulen, Abfüllßächen, Druckbehälter, elektrische Geräte in Ex- Bereichen, Gasrückführung, Gaspendelung auf Zustand, Dichtheit und Funktionalität sowie die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung der Einweisung des Personals durch Kontrolle der Nachweise