Zulassung von Gespannen bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h

Möchten Sie auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen mit Ihrem Gespann gern 100 km/h fahren?

Auf Grund der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Ihrem Gespann 100 km/h auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen fahren. Dazu müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden.

So gilt die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO nur für Personenkraftwagen mit Anhänger, sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibus mit einer Tempo-100 km/h-Zulassung und nicht mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger.

Technische Voraussetzungen

Für diese Form der Zulassung muss die Fahrzeugkombinationen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:
  • Anhängerbereifung nicht älter als 6 Jahre
  • Zugfahrzeug benötigt ABS
  • Anhänger muss für 100 km/h zugelassen sein
  • Tempo 100-km/h-Plakette des Straßenverkehrsamtes
  • Mindestleergewicht des Zugfahrzeuges (abhängig von der Ausrüstung / Bauart des Anhängers)
Das Mindestgewicht Ihres Fahrzeuges darf einen bestimmten Wert nicht unterschreiten. Dieser wird in Abhängigkeit der Ausrüstung Ihres Anhängers oder Wohnanhängers bestimmt.

Ihre Vorteile

  • kostengünstiger und fachkompetenter Service
  • schnelle und unkomplizierte telefonische oder Online-Terminvereinbarung
  • neutrale und unabhängige Expertenbeurteilungen
  • zahlreiche Kontakt-möglichkeiten sowohl an den
  • modernen Kfz-Prüfanlagen als auch vor Ort in den Prüfstützpunkt-Werkstätten

Kontakt

Gerald Vogel
Geschäftsführer TÜV Thüringen
Fahrzeug GmbH & Co. KG
Telefon: 0361 4283-224
Fax: 03628 5984 51