Gasanlagen von Kraftfahrzeugen


Regelmäßig wiederkehrende Prüfung der Gasanlage von Kraftfahrzeugen


Die Gasanlagen-Prüfung ist eine alle 2 Jahre durchzuführende wiederkehrende Untersuchung. Sie wird als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Die Prüfung umfasst:
  • eine Sichtprüfung der Anlage und der Befestigung der Bauteile,
  • eine Funktionsprüfung sowie
  • die Dichtigkeitsprüfung.
Die Gasanlage eines Kraftfahrzeuges muss Anlass bezogen geprüft werden. Dies ist insbesondere nach Reparaturarbeiten an der Gasanlage, nach einem Unfall oder nach Feuereinwirkung am Fahrzeug erforderlich.
Bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeuges wird eine zuvor ausgeführte Gasanlagenprüfung anerkannt, wenn sie maximal ein Monat zurückliegt. In den meisten Fällen werden jedoch die Hauptuntersuchung und die Prüfung der Gasanlage zusammen durchgeführt.
Zur Anmeldung der Prüfung können Sie ganz bequem den Online-Terminservice nutzen. Bitte bringen Sie zum Termin alle Zulassungsdokumente mit und denken daran, dass der Flüssiggastank mindestens zu 50% gefüllt sein muss.

Ihre Vorteile

  • kostengünstiger und fachkompetenter Service
  • schnelle und unkomplizierte telefonische oder Online-Terminvereinbarung
  • neutrale und unabhängige Expertenbeurteilungen
  • zahlreiche Kontaktmöglichkeiten sowohl an den
  • modernen Kfz-Prüfanlagen als auch vor Ort in den Prüfstützpunkt-Werkstätten

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TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG
Konrad-Zuse-Straße 21 
99099 Erfurt

Telefon: 0361 4283-224