Hauptuntersuchung beim Motorrad


Die Hauptuntersuchung an Krafträdern mit über 50cm³ Hubraum und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h sowie an drei- und vierrädrigen Krafträdern ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die in der Hauptuntersuchung enthaltene Abgasuntersuchung ist ebenfalls gesetzlich geregelt.
Die oben genannten Krafträder müssen einer Abgasuntersuchung unterzogen werden, davon ausgenommen sind Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren und Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01.01.1989 erfolgte. Die Fälligkeit der beiden Untersuchungen beträgt in der Regel 24 Monate.

Prüfumfang der HU / AU beim Motorrad

  • Identifikation des Kraftrades
  • Prüfungsfahrt
  • Lichttechnische Einrichtung / elektrische Anlage
  • Bremsanlage
  • Rahmen / Schwinge / Gabel / Federbeine
  • Räder / Reifen
  • Lenkanlage
  • Motor / Getriebe / Tank
  • Abgasanlage
  • Sitzbank / Spiegel / Fußrasten etc.

Ihr Motorrad benötigt auch eine Hauptuntersuchung? Dann besuchen Sie uns an einer in Ihrer Nähe gelegenen Prüfanlage. Nutzen Sie dazu unsere Online-Terminvereinbarung, um langen Wartezeiten aus dem Weg zu gehen.

Dokumente Auto & Verkehr

Die Dokumente aus dem Bereich Auto & Verkehr finden Sie auf unserer Übersichtsseite Downloads.

Pflege und Sicherheitshinweise

Bei der Pflege Ihres Motorrades sollte nicht nur die Optik im Vordergrund stehen, sondern auch die Technik. Eine gute Gelegenheit, um Ihr eigenes Motorrad kennen zu lernen und sich mit der Technik vertraut zu machen. So können Sie aktiv zu Ihrer eigenen Sicherheit beitragen:
Prüfen Sie vor jedem Fahrtantritt…

  • den Zustand der Bereifung

Befinden sich eingefahrene Fremdkörper in der Lauffläche des Reifen? Überprüfen Sie dabei die Profiltiefe. Diese sollte mindestens 1,6 mm betragen. Zudem sollten Sie den Luftdruck der Reifen prüfen und diesen je nach Beladungszustand einstellen.

  • die Bremsanlage

Eine ausreichende Wirkung der Bremsanlage kann nur dann gewährleistet werden, wenn alle Komponenten ordnungsgemäß funktionieren. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Stärke des Bremsbelages sowie den Bremsflüssigkeitsstand. Beachten Sie dabei die Vorgaben des Motorradherstellers.

  • die lichttechnische Anlage (LTA)

Prüfen Sie dazu alle Leuchten auf ihre Funktion. Denn nur eine intakte LTA trägt aktiv zu Ihrem Schutz bei. Hier lautet das Motto: „Sehen und gesehen werden!“

Sie haben noch Fragen? Unsere Sachverständigen stehen Ihnen gerne zur Verfügung!


Kontakt

Gerald Vogel
Geschäftsführer TÜV Thüringen
Fahrzeug GmbH & Co. KG
Telefon: 0361 4283-224
Fax: 03628 5984 51