H- und 07-Kennzeichen
Für Freunde historischer Fahrzeuge gibt es 4 Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zum öffentlichen Straßenverkehr zu zulassen:
- regulären Zulassung
- Saisonkennzeichen
- H-Kennzeichen
- 07-Kennzeichen
Voraussetzung für den Erhalt von H- und 07-Kennzeichen ist ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO.
Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
Seit dem 01.03.2007 sind die Rahmenbedingungen für die Erlangung eines H-Kennzeichens oder 07-Kennzeichens neu geregelt wurden. Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Hauptuntersuchung sowie die Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustandes.
Damit Ihr Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wird und ein H- oder 07-Kennzeichen erhalten kann, muss es folgende Bedingungen erfüllen:
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
- guter Erhaltungszustand
- der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Vorrausetzungen, steht einer positiven Begutachtung nichts im Wege.