H- und 07-Kennzeichen

Für Freunde historischer Fahrzeuge gibt es 4 Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zum öffentlichen Straßenverkehr zu zulassen:
  • regulären Zulassung
  • Saisonkennzeichen
  • H-Kennzeichen
  • 07-Kennzeichen
Voraussetzung für den Erhalt von H- und 07-Kennzeichen ist ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO.

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO

Seit dem 01.03.2007 sind die Rahmenbedingungen für die Erlangung eines H-Kennzeichens oder 07-Kennzeichens neu geregelt wurden. Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Hauptuntersuchung sowie die Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustandes. 

Damit Ihr Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wird und ein H- oder 07-Kennzeichen erhalten kann, muss es folgende Bedingungen erfüllen:
  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
  • guter Erhaltungszustand
  • der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Vorrausetzungen, steht einer positiven Begutachtung nichts im Wege.

H-Kennzeichen für Oldtimer

H steht für historisches Fahrzeug. Fahrzeuge, die ein Kennzeichen mit einem H an letzter Stelle tragen, können das ganze Jahr ohne Einschränkungen auf allen Straßen unterwegs sein. Sie genießen außerdem in Deutschland besondere Rechte. So dürfen Oldtimer ungehindert in Umweltzonen einfahren. Benziner sind häufig von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungsprämien sind in der Regel günstig. Die Besteuerung erfolgt pauschal mit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge (Stand 01.01.2006).