Umbauten und Anbauten an Oldtimern


Umbauten und Anbauten an Oldtimern sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Grundsätzlich dürfen nur Umbauten vorgenommen werden, welche in den ersten zehn Jahren ab der Erstzulassung des Klassikers möglich waren. Die umgebauten oder geänderten Fahrzeuge müssen natürlich immer den Vorschriften der StVZO entsprechen. Ziel muss es sein, die Fahrzeuggeschichte gemeinsam mit dem zugehörigen Design, der entsprechenden Technik und Funktion sowie ihrer dokumentierten Historie zu erhalten, ebenso wie die Erkenntnisse über ihre vielfältigen Einflüsse auf die Gesellschaft und das Umfeld.

Typische Um- und Anbauten

Karosserie
Die Karosserie muss dem Originalzustand entsprechen, Umbauten beispielsweise zu einem Cabrio oder Coupe dürfen nur dann erfolgen, wenn diese Version auch offiziell vom Hersteller angeboten wurde oder diese mindestens 20 Jahre alt ist. Der Anbau von Kunststoffteilen ist möglich sofern diese nicht vom Original abweichen. 

Farbe
Eine Originalität im Farbton kann grundsätzlich nicht gefordert werden. Effekt- und Mehrfarben können nur anerkannt werden, sofern diese von Hersteller angeboten wurden. 

Fahrwerk
Änderungen am Fahrwerk sind nur möglich wenn diese zum Zeitpunkt der Herstellung schon angeboten wurden oder wenn sie mindestens 20 Jahre alt sind. Moderne Anbauten sind nicht erlaubt.

Motor
Es dürfen ausschließlich Motoren aus der Baureihe des verwendeten Typs verbaut werden. Bei Verwendung eines anderen Motors des gleichen Herstellers muss dieser mindestens 30 Jahre alt sein. Verwenden Sie einen herstellerfremden Motor muss dieser mindestens 20 Jahre alt sein sofern eine Vorschriftsmäßigkeit laut StVZO nachgewiesen ist. Soll ein Katalysator nachgerüstet werden muss dazu ein entsprechendes Teilegutachten bzw. eine ABE vorliegen. 

Bremsen
Ein Umbau von einer Einkreis- auf eine Zweikreisbremsanlage ist möglich. Eine Umrüstung von Trommel- auf Scheibenbremsen ist nur möglich, wenn diese später serienmäßig war.

Lenkung
Einbauten von Sportlenkrädern dürfen nur erfolgen, wenn sie vom Hersteller angeboten wurden oder wenn sie aus der Zeit der Herstellung stammen

Reifen
Umrüstungen auf Radialbereifung sind möglich, sofern sie zum damaligen Zeitpunkt zugelassen waren (Liste A). 

Auspuffanlagen
Es dürfen nur Umbauten mit zeitgenössischem Zubehör erfolgen. Nachbauten sind möglich, wenn keine Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens eintritt.

Elektrik und Beleuchtung
Die Beleuchtung muss dem Originalzustand entsprechen. Zusätzliche modernere und vorschriftsmäßige Beleuchtung kann angebaut werden. Der Einbau eines neueren Radios ist möglich. 

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