Einsprüche und Beschwerden


Sollte uns doch einmal ein Fehler unterlaufen oder Sie mit einer Leistung unzufrieden sein, teilen Sie uns das bitte mit. Senden Sie eine E-Mail an info@tuev-thueringen.de oder rufen Sie uns an. Ihre Beanstandungen und Hinweise bearbeiten wir konsequent nach unserem festgelegten Verfahren:
  • Ihre Einsprüche und Beschwerden oder auch Hinweise bearbeiten wir konsequent und unparteiisch.
  • Nach Eingang Ihrer Beschwerde oder Ihres Einspruchs erhalten Sie kurzfristig eine Eingangsbestätigung.
  • Alle Informationen behandeln wir streng vertraulich.
  • Zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Einspruches werden Entscheidungen von unabhängigem Personal getroffen.
  • Sollte der Bearbeitungsprozess etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, senden wir Ihnen eine Zwischeninformation.
  • Nach abschließender Bearbeitung des Einspruchs oder der Beschwerde erhalten Sie ein Antwortschreiben.

Ein Einspruch liegt dann vor, wenn sich Ihre Beanstandung auf eine Entscheidung über den Gegenstand einer Prüfungs- oder Zertifizierungsleistung bezieht, z.B.: 
  • Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme an einem Prüf-/Zertifizierungsprogramm bzw. -verfahren
  • Ablehnung der Fortsetzung einer Zertifizierung
  • Einschränkung/Änderungen des Zertifikatsgeltungsbereichs
  • Entscheidungen über die Ablehnung, Aussetzung oder Zurückziehung einer Zertifizierung
Prozessablauf Einspruch


Alle anderen Beanstandungen, die sich auf eine Entscheidung über den Gegenstand einer Prüfungs- oder Zertifizierungsleistung beziehen, behandeln wir als Beschwerde.


Zur Bearbeitung von Einsprüchen und Beschwerden werden Informationen gesammelt und verifiziert, um die Ursachen zu ermitteln und geeignete Korrekturen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei werden auch Ergebnisse früherer ähnlicher Einsprüche oder Beschwerden bewertet, um gegebenenfalls vorhandene systematische Fehler zu erkennen und zu beheben.