Keine Reserve für Flüssiggastanks - Füllstand unter 20 Prozent bedeutet Stress für den Behälter

Der TÜV Thüringen rät Betreibern von Flüssiggastanks, diese nie unter ein Fünftel des Füllstandes leer zu fahren.  

Flüssiggas wird in Deutschland vielerorts zum Heizen, aber auch als alternativer Treibstoff in Form des Autogases verwendet. Haushalte, die keine Möglichkeit haben, an das Erdgasnetz angeschlossen zu werden, nutzen das Propan-Butan-Gemisch als eine preiswerte Alternative zur Ölheizung. Was viele nicht wissen ist, dass der Flüssiggasbehälter nie unterhalb der 20-Prozentmarke befüllt sein sollte. Warum das so ist, verrät Henryk Lauterbach, Projektleiter Flüssiggas beim TÜV Thüringen: „Um die Druckbeanspruchung des Lagerbehälters so gering wie möglich zu halten, sollten Lastwechsel weitestgehend vermieden werden. Zum Beispiel kann bei einem zu stark entleertem Behälter bei der Befüllung ein zu großer Druckunterschied auftreten“, so Lauterbach. Ist der Behälter zum Zeitpunkt der Befüllung über 20 Prozent gefüllt, ist dagegen der Druckunterschied gering.

Flüssiggastanks müssen alle zehn Jahre wiederkehrend geprüft werden. Bei der sogenannten inneren Prüfung wird die Unversehrtheit der drucktragenden Wandung beurteilt. Zum Umfang zählt auch die Überprüfung der sicherheitstechnischen Ausrüstungsteile wie beispielsweise das Sicherheitsventil. Der Betreiber ist für die Beauftragung der Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) verantwortlich. Bei Lagerbehältern geschieht diese in aller Regel durch den Flüssiggasversorger. Die Sachverständigen des TÜV Thüringen nehmen bei ihren Prüfungen den Istzustand auf und geben eine Prognose für den sicheren Weiterbetrieb für die kommenden zehn Jahre ab.