AZAV - Informationen zu Prüfzeichen und Zertifikat

In der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) hat der Gesetzgeber bzw. die Bundesagentur für Arbeit festgelegt, über welche Ressourcen, Kenntnisse und Organisationsformen ein Unternehmen, das arbeitsmarktliche Dienstleistungen anbieten will, verfügen muss. Der TÜV Thüringen vergibt das Prüfzeichen, wenn das Unternehmen die definierten Anforderungen erfüllt und über ein System zur Sicherung der Qualität verfügt. Die AZAV verfolgt das Ziel, die Qualität von Aus-, Weiter- und Fortbildungen sowie Trainings im öffentlichen Auftrag und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern.

Bis zum Jahr 2020 hat der TÜV Thüringen Prüfzeichen in einem anderen Design verwendet. Diese sind bis zu Ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.     

Prüfkriterien

Leistungsfähigkeit
Die Auditoren überprüfen die finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit der Organisation sowie die Eignung der Räumlichkeiten zum Durchführen von Maßnahmen.

Arbeitsmarktrelevanz/ Fähigkeit zur Eingliederung
Nur wenn der Bildungsträger die Entwicklung und die Lage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stets aktuell kennt, besteht Vertrauen, dass die Teilnehmer künftig dort eingegliedert werden können. Dazu überprüfen die Auditoren entsprechende Dokumente und Aufzeichnungen.

Qualitätssicherungssystem
Das System zur Sicherung der Qualität muss so aufgebaut sein, dass es die kontinuierliche Verbesserung der Dienstleistung im Sinne des Kunden zulässt.

Das Prüfzeichen gilt:

für die Fähigkeit der Organisation, arbeitsmarktliche Dienstleistungen in der geforderten Qualität zu erbringen.

Das Prüfzeichen gilt nicht:

für die Qualität der Maßnahmen an sich und deren Erfolg.